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Dieselabgasskandal - Seite 3

Abgasskandal in der Wohn- und Reisemobilbranche: Große wirtschaftliche Nachteile bei den teuren Fahrzeugen vermeiden

Mönchengladbach (ots) Mit Blick auf den Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einem aktuellen Rückruf deutlich positioniert. Betroffen sind sehr häufig die sogenannten Luxusliner, die wirklich teuer sind. Geschädigte Verbraucher sollten sich daher auf Betrugshaftungsklagen vorbereiten. Das erste Gericht hat sich übrigens bereits eindeutig auf Seiten der geschädigten Verbraucher gestellt. Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Sie stehen für Freiheit und Unabhängigkeit, sind häufig sehr luxuriös ausgestattet und bieten eine attraktive Alternative für Urlaubsreisen mit dem Pkw oder dem Flugzeug. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden "bei Weitem" übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote...

Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG: VW Passat von 2017 mit Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 manipuliert!

Mönchengladbach (ots) Ein geschädigter Verbraucher erhält im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG für die Manipulation an einem VW Passat 2.0 TDI mit dem Motor vom Typ EA288 der Euro-Norm 6 Schadenersatz fast in Höhe des Kaufpreises! Dieselgate 2.0 nimmt weiterhin an Fahrt auf. Immer mehr Gerichte in ganz Deutschland verurteilen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nun auch zu Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an den Vierzylinder-Dieseln des Typs EA288 (Abgasnorm Euro 6), der millionenfach über sämtliche Baureihen und Marken der Volkswagen AG hinweg eingesetzt wird. Jetzt hat das Landgericht Bielefeld (Az.: 8 O 440/20) ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Es hat die Volkswagen AG verurteilt, an den Kläger 25.622,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Passat 2.0 TDI zu zahlen. Darüber hinaus muss die Volkswagen AG an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten...

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