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E-Scooter - Seite 2

E-Scooter: Das richtige Fahrzeug für die kurze Strecke

Coburg (ots) Tipps für den Alltag E-Scooter brauchen Kfz-Haftpflichtversicherung Bürgersteig oder Straße, wo darf man fahren? E-Scooter sind die perfekte Lösung für das Problem der letzten Meile, zum Beispiel um die Entfernung zwischen Bushaltestelle und Büro oder Schule zurückzulegen. Seit 2019 für den Straßenverkehr zugelassen, nutzen mittlerweile auch immer mehr Privatleute die kleinen Flitzer. Allein Deutschlands größter Kfz-Versicherer, die HUK-COBURG, versichert knapp 175.000 privat genutzte E-Scooter. Damit hat sich der Bestand seit dem Zulassungsjahr bald verzehnfacht. Die kleinen Roller sind flink und wendig. Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist, darf sie ohne Führerschein fahren. Um mit ihnen leise surrend durch die Straßen zu flitzen, braucht man eine Versicherungsplakette. Versicherbar sind aber nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis. Das sind in der Regel nur Modelle mit Bremsen, Steuer und einer Beleuchtungsanlage mit Reflektoren sowie einer Klingel. Sie fahren zwischen 6 und 20 Stundenkilometer und haben ein Typenschild mit Identifikationsnummer. Die Versicherungsplakette gibt es direkt beim...

Mit dem E-Scooter unterwegs Welche Regeln gelten und was Fahrern droht, wenn sie sich nicht daran halten

München (ots)  E-Scooter - Tretroller mit Elektroantrieb - sind vor allem aus deutschen Großstädten nicht mehr wegzudenken. Doch vielen Nutzern ist nicht klar, wo und wie die Scooter gefahren werden dürfen und welche Bußgelder drohen. Generell sind sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Daher gelten auch für die E-Tretroller die Fahrradampeln. Sind keine vorhanden, gilt für sie die Ampel des fließenden Verkehrs. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Roller verboten, wenn die Flächen nicht durch Zusatzzeichen freigegeben sind. Wer dennoch z.B. auf dem Gehweg unterwegs ist, muss laut ADAC mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, beträgt das Verwarnungsgeld 30 Euro. Abstellen darf man E-Scooter am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch in Fußgängerzonen. Dabei ist jedoch...

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