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Fiat-Abgasskandal: FCA Italy haftet auf Schadensersatz

Das Landgericht Stuttgart hat die Herstellerin des Fiat-Basisfahrzeugs, die FCA Italy S.p.A., in einem von HAHN Rechtsanwälte geführten Verfahren zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt (vgl. Landgericht Stuttgart, Urteil vom 11. August 2022 - 30 O 18/22 -). Bekannt ist bereits seit einiger Zeit, dass auch italienische Hersteller wie Fiat bei dem EG-Zulassungsverfahren getrickst haben. So hatte das Kraftfahrt-Bundesamt festgestellt, dass bei den untersuchten Fiat-Modellen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 unter anderem eine Verringerung der Abgasrückführungsrate außerhalb der Bedingungen der Typ I-Prüfung, also der Prüfung auf dem Rollenprüfstand, erfolgt. Der Kläger aus Stuttgart hatte im Januar 2015 ein Wohnmobil vom Typ Hymer mit Erstzulassung 07. Juli 2015 als Neuwagen zu einem Preis von 70.300,00 Euro erworben. Das Wohnmobil wurde auf einem Fiat-Basisfahrzeug mit dem Motor Fiat Ducato 2,3 Liter, 96 kW, aufgebaut. Das Fahrzeug unterliegt der Euro-Norm 5, sodass der zulässige Grenzwert bei 280 mg/km liegt...

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