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Gebrauchtwagen in Mönchengladbach

Autoankauf in Mönchengladbach: Der Verzicht auf Sachmängelhaftung ist insbesondere bei Unfallwagen entscheidend

Wer einen Unfallwagen oder ein stillgelegtes Fahrzeug verkaufen möchte, sollte Wert auf den Verzicht auf Sachmängelhaftung legen. Wenn der Gebrauchte stillgelegt wurde oder man einen Unfallwagen verkaufen möchte, ist der Verzicht auf Sachmängelhaftung quasi alternativlos. Oftmals sind die Schäden solcher Fahrzeuge derartig vielfältig und unübersichtlich, dass es schlichtweg unmöglich ist, jeden einzelnen Mangel zu kommunizieren. Diese Unmöglichkeit allerdings kann dem Verkäufer nach dem Verkauf eine Menge Ärger bescheren. Fühlt sich der Käufer betrogen, weil nach der Übernahme Mängel zutage treten, über die er – wissentlich oder unwissentlich – nicht informiert wurde, so kann er auch nachträglich Minderungen am Kaufpreis vornehmen oder sogar den Kauf für nichtig erklären lassen. Leider ist ein Verzicht auf Sachmängelhaftung unter Privatleuten so gut wie ausgeschlossen. Wenn überhaupt, kann diese unter Hinweis auf eventuelle, im Zuge des Unfalls entstandene und nicht vollumfänglich zu erkennende Mängel im Kaufvertrag festgehalten werden. Andernfalls ist es für jeden Besitzer eines...

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