{"id":58815,"date":"2019-09-13T17:47:48","date_gmt":"2019-09-13T15:47:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=59695"},"modified":"2019-09-13T17:47:48","modified_gmt":"2019-09-13T15:47:48","slug":"urteil-im-abgasskandal-klaegerin-faehrt-73-000-km-kostenlos-auto-und-erhaelt-zusaetzlich-3-500-eur-landgericht-kassel-geschaedigte-vw-kundin-schuldet-keinen-nutzungsersatz-fuer-die-gefahre","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/58815\/urteil-im-abgasskandal-klaegerin-faehrt-73-000-km-kostenlos-auto-und-erhaelt-zusaetzlich-3-500-eur-landgericht-kassel-geschaedigte-vw-kundin-schuldet-keinen-nutzungsersatz-fuer-die-gefahre\/","title":{"rendered":"Urteil im Abgasskandal \u2013 Kl\u00e4gerin f\u00e4hrt 73.000 km kostenlos Auto und erh\u00e4lt zus\u00e4tzlich 3.500 EUR Landgericht Kassel: Gesch\u00e4digte VW Kundin schuldet keinen Nutzungsersatz f\u00fcr die gefahrenen Kilometer"},"content":{"rendered":"
\n
Bahnbrechendes Urteil im VW Abgasskandal \u2013 Kl\u00e4gerin f\u00e4hrt 73.000 km kostenlos Auto \u2013 (Bild ausschlie\u00dflich zur redaktionellen Nutzung) \/ Weiterer Text \u00fcber ots und www.presseportal.de\/nr\/122701 \/ Ver\u00f6ffentlichung bitte unter Quellenangabe: \u201cobs\/Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanw\u00e4lte PartG mbB\/Oliver Boehmer (Fotolia.de)\u201d<\/figcaption><\/figure>\n

Kassel \/ Trier<\/a> (ots)<\/em><\/p>\n

Nachdem der Volkswagen Konzern im September 2015 offengelegt hat, in Millionen von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor des Typs EA189 unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben, l\u00e4sst VW die gesch\u00e4digten Autok\u00e4ufer bei der Forderung nach Schadensersatz ohne gerichtlichen Zwang auch vier Jahre nach Bekanntwerden des Skandals noch immer \u201cim Regen stehen\u201d. Den betroffenen Autobesitzern bleibt nichts anders \u00fcbrig, als ihre Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Automobilhersteller gerichtlich durchzusetzen.<\/p>\n

Jetzt hat das Landgericht Kassel in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig gef\u00fchrten Verfahren gegen die Volkswagen AG vom 04.09.2019 (Az. 8 O 2320\/18) einer gesch\u00e4digten Autofahrerin \u2013 soweit ersichtlich erstmalig \u2013 das rechtliche Maximum an Schadensersatz zugesprochen.<\/p>\n

In dem Verfahren vor dem Landgericht Kassel hatte die Besitzerin eines VW Touran geklagt. Nachdem sie das Fahrzeug im August 2015 zu einem Kaufpreis von 21.470 EUR und einer Laufleistung von 5.537 km gekauft hatte, reichte sie im Dezember 2018 unter Zuhilfenahme einer auf den Abgasskandal spezialisierten Kanzlei Klage beim Landgericht Kassel ein. Zwischenzeitlich hatte das Fahrzeug eine Laufleistung von 79.264 km. Neben der R\u00fcckzahlung des vollst\u00e4ndigen Kaufpreises forderte die Kl\u00e4gerin auch dessen Verzinsung ab dem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung in H\u00f6he von 4% pro Jahr. Das Landgericht gab der Kl\u00e4gerin jetzt Recht.<\/p>\n

Die Kl\u00e4gerin sei durch die Volkswagen AG und deren Mitarbeiter vors\u00e4tzlich sittenwidrig get\u00e4uscht worden, urteilten die Kasseler Richter. Die im streitgegenst\u00e4ndlichen Fahrzeug verbaute Abgassoftware sei alleine zu dem Zweck eingebaut worden, die Abgaswerte des Dieselmotors zu besch\u00f6nigen und in der Folge daf\u00fcr zu sorgen, dass der Motor trotz des \u00dcberschreitens der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eine Euro-5-Zulassung erhalte. Durch das Verhalten der Volkswagen AG sei der Kl\u00e4gerin auch ein Schaden entstanden. Die sittenwidrige Handlung der Beklagten habe dazu gef\u00fchrt, dass die Kl\u00e4gerin bei dem Kauf des streitgegenst\u00e4ndlichen Pkw von falschen Vorstellungen ausgegangen sei. Unsch\u00e4dlich sei, dass die Kl\u00e4gerin an ihrem Fahrzeug zwischenzeitlich ein Software-Update habe aufspielen lassen.<\/p>\n

Das Landgericht Kassel hat die Volkswagen AG zur R\u00fcckzahlung und Verzinsung des gesamten Kaufpreises verurteilt.<\/p>\n

\u201cAu\u00dfergew\u00f6hnlich an dem Urteil des Landgerichts Kassel ist, dass sich die Kl\u00e4gerin nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht die gezogenen Nutzungen anrechnen lassen muss.\u201d erl\u00e4utert Rechtsanwalt Dirk Sinnig, der das Verfahren vor dem Landgericht Kassel gef\u00fchrt hat. \u201cEine Kompensation f\u00fcr die nach Kauf gefahrenen 73.727 Kilometer schuldet die Kl\u00e4gerin demnach nicht.\u201d<\/p>\n

Nach Ansicht der Richter sei es als paradox anzusehen, wenn derjenige Autohersteller, der vors\u00e4tzlich gegen das Anstandsgef\u00fchl aller billig und gerecht Denkenden versto\u00dfen hat, ausgerechnet aus Billigkeitsgr\u00fcnden von einem Teil seiner Schadensersatzhaftung wieder frei w\u00fcrde, indem der gesch\u00e4digte Autok\u00e4ufer einen Nutzungsersatz f\u00fcr die gefahrenen Kilometer leisten m\u00fcsste.<\/p>\n

\u201cDas Urteil des Landgerichts Kassel ist nicht mehr als gerecht.\u201d f\u00e4hrt Rechtsanwalt Sinnig fort. \u201cEs ist dem gesch\u00e4digten Autobesitzer auch nur schwer zuzumuten, dass der sch\u00e4digende Hersteller trotz der bewussten Abgasmanipulation auch noch eine Kompensation f\u00fcr die Nutzung des manipulierten Fahrzeugs erh\u00e4lt.\u201d<\/p>\n

F\u00fcr die Kl\u00e4gerin ist das Verfahren vor dem Landgericht Kassel im Ergebnis ein voller Erfolg. Neben dem Kaufpreis in H\u00f6he von 21.470 EUR, ergibt sich aus dem Urteil ein Zinsbetrag aus der Verzinsung des Kaufpreises in H\u00f6he von ca. 3.500 EUR.<\/p>\n

Das Urteil des Landgerichts Kassel zeigt, dass sich ein Individualprozess gegen den Volkswagen Konzern, aber auch gegen andere Hersteller, die in den Fahrzeugen f\u00fcr ihre Kunden illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben (z.B. Mercedes Benz) zeitlich, aber auch finanziell, lohnen kann.<\/p>\n

Das \u00fcberaus positive Urteil des Landgerichts Kassel sollte Autofahrern, die ein mit einer unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung versehenes Fahrzeug besitzen, Mut machen, bestehende Schadenersatzanspr\u00fcche anwaltlich pr\u00fcfen und gerichtlich durchsetzen zu lassen. Bestand zum Zeitpunkt des Autokaufs eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, ist eine Rechtsverfolgung in den meisten F\u00e4llen auch ohne eigenes wirtschaftliches Risiko m\u00f6glich.<\/p>\n

Das Individualklageverfahren gegen den Automobilhersteller ist insbesondere auch f\u00fcr diejenigen Autobesitzer interessant, die sich wegen der Manipulation des VW Motors EA189 zwar in das Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen VW eingetragen haben, zum Zeitpunkt des Autokaufs jedoch verkehrsrechtsschutzversichert waren.<\/p>\n

Denn das Musterverfahren wird sich nach Meinung von Experten \u00fcber mehrere Jahre, wahrscheinlich bis ins Jahr 2023, hinziehen. Hinzu kommt, dass das Verfahren vor dem als VW-freundlich bekannten OLG Braunschweig gef\u00fchrt wird.<\/p>\n

Selbst wenn in dem Musterverfahren dann zugunsten der Autofahrer entschieden wird, muss jeder Betroffene seine konkreten Schadensersatzanspr\u00fcche im Anschluss an das Sammelverfahren trotzdem in einem eigenen Prozess durchsetzen. Ob nach Abschluss eines solchen \u201cKaugummi-Verfahrens\u201d noch ein wirtschaftlicher Vorteil aus dem Schadensersatzprozess gezogen werden kann, ist fraglich, insbesondere weil man das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt vielleicht gar nicht mehr im Besitz hat.<\/p>\n

\u201cDie betroffenen Autobesitzer sollten daher dar\u00fcber nachdenken, sich eventuell nach erfolgter Pr\u00fcfung durch einen Rechtsanwalt aus dem Klageregister in Braunschweig abzumelden.\u201d f\u00fchrt Rechtsanwalt Sinnig aus. \u201cDies ist noch bis zum Abend des 30.09.2019 m\u00f6glich.Das Bestehen von Schadensersatzanspr\u00fcchen gegen Volkswagen oder andere Automobilhersteller sollte in jedem Einzelfall anwaltlich gepr\u00fcft werden. Hier verbieten sich Pauschalaussagen, da jeder Sachverhalt zu einer unterschiedlichen rechtlichen Bewertung f\u00fchren kann. Den betroffenen Autobesitzern ist daher anzuraten, sich an spezialisierte Anw\u00e4lten zu wenden.\u201d<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanw\u00e4lte PartG mbB
Max-Planck-Stra\u00dfe 22
D \u2013 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 \u2013 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 \u2013 200 66 77 1
E-Mail:
post@lehnen-sinnig.de<\/a>
Web:
www.lehnen-sinnig.de<\/a><\/p>\n

Original-Content von: Dr. Lehnen & Sinnig , \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Bahnbrechendes Urteil im VW Abgasskandal \u2013 Kl\u00e4gerin f\u00e4hrt 73.000 km kostenlos Auto \u2013 (Bild ausschlie\u00dflich zur redaktionellen Nutzung) \/ Weiterer Text \u00fcber ots und www.presseportal.de\/nr\/122701 \/ Ver\u00f6ffentlichung bitte unter Quellenangabe: \u201cobs\/Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanw\u00e4lte PartG mbB\/Oliver Boehmer (Fotolia.de)\u201d Kassel \/ Trier (ots) Nachdem der Volkswagen Konzern im September 2015 offengelegt hat, in Millionen […]<\/p>\n","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[475,381],"tags":[37,308,206,480],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/58815"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=58815"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/58815\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=58815"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=58815"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=58815"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}