{"id":60169,"date":"2019-11-06T15:30:24","date_gmt":"2019-11-06T14:30:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.carpr.de\/?p=62047"},"modified":"2019-11-06T15:30:24","modified_gmt":"2019-11-06T14:30:24","slug":"nebel-tagfahrlicht-allein-reicht-nicht-aus-tipps-zum-sicheren-fahren-bei-schlechter-sicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/60169\/nebel-tagfahrlicht-allein-reicht-nicht-aus-tipps-zum-sicheren-fahren-bei-schlechter-sicht\/","title":{"rendered":"Nebel: Tagfahrlicht allein reicht nicht aus Tipps zum sicheren Fahren bei schlechter Sicht"},"content":{"rendered":"
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Mit diesen Tipps sind Autofahrer auch bei schlechter Sicht sicher unterwegs. Weiterer Text \u00fcber ots und www.presseportal.de\/nr\/7849 \/ Die Verwendung dieses Bildes ist f\u00fcr redaktionelle Zwecke honorarfrei. Ver\u00f6ffentlichung bitte unter Quellenangabe: “obs\/ADAC”<\/figcaption><\/figure>\n

M\u00fcnchen<\/a> (ots)<\/i><\/p>\n

Viele Autofahrer verlassen sich auch in der dunklen Jahreszeit auf die Lichtautomatik, die das Abblendlicht selbstst\u00e4ndig aktiviert. Aber: gerade Nebel und diesiges Wetter kann der Lichtsensor nicht erkennen. Schlechte Sicht und schlechte Sichtbarkeit k\u00f6nnen jedoch zu Unf\u00e4llen f\u00fchren. Auch auf das Tagfahrlicht sollten sich Autofahrer bei schlechter Sicht nicht verlassen, da hierbei nur die Leuchten vorne aktiviert werden, die R\u00fcckleuchten in der Regel dunkel bleiben. Wichtig ist daher laut ADAC, das Abblendlicht fr\u00fchzeitig manuell anzuschalten, um die eigene Sicht zu verbessern<\/p>\n

Grunds\u00e4tzlich gilt bei eingeschr\u00e4nkter Sicht: langsam und vorausschauend fahren und jederzeit bremsbereit sein. Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber eine Maximalgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Die meisten modernen Autos besitzen neben Nebelschlussleuchten auch vorne Nebelscheinwerfer. Sie streuen das Licht flach \u00fcber die Stra\u00dfe und helfen das Stra\u00dfenbild besser zu \u00fcberblicken, da der Nebel im Sichtfeld des Fahrers weniger angestrahlt wird.<\/p>\n

Wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich reduziert ist, dann k\u00f6nnen die Nebelscheinwerfer helfen. Sobald sich die Sichtverh\u00e4ltnisse aber bessern, m\u00fcssen die Nebelscheinwerfer wieder ausgeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte wiederum darf inner- wie au\u00dferorts nur bei einer Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil und der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Wer eine Nebelschlussleuchte missbr\u00e4uchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gef\u00e4hrdet oder kommt es zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

ADAC Kommunikation
\nKatharina Luc\u00e0
\nT +49 89 76 76 54 95
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aktuell@adac.de<\/a><\/p>\n

Original-Content von: ADAC, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n

Der Beitrag Nebel: Tagfahrlicht allein reicht nicht aus Tipps zum sicheren Fahren bei schlechter Sicht<\/a> erschien zuerst auf Presseverteiler CarPr.de | Auto News | Automagazin Portale | Auto-PR | PR Marketing f\u00fcr die Automobilbranche<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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