{"id":61210,"date":"2020-02-13T16:55:12","date_gmt":"2020-02-13T15:55:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=61210"},"modified":"2020-02-13T16:55:14","modified_gmt":"2020-02-13T15:55:14","slug":"das-aus-fuer-blitzer-apps-unsinn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/61210\/das-aus-fuer-blitzer-apps-unsinn\/","title":{"rendered":"Das Aus f\u00fcr Blitzer-Apps – Unsinn"},"content":{"rendered":"

Berlin (ots) – Das Aus f\u00fcr die Blitzer-App! Dinge, die sich 2020 \u00e4ndern werden!
\nSo titelten die Medien zum Anfang des Jahres. Doch was genau steckt dahinter? In
\nden Artikeln wurde der ADAC als Quelle dieser Information aufgef\u00fchrt. Doch der
\nArtikel des ADACs, der die neuen Verkehrsregeln f\u00fcr 2020, thematisierte, erkl\u00e4rt
\nnur, dass die Blitzer-App demn\u00e4chst verboten werden soll. Doch was sich
\neigentlich in der Rechtsprechung \u00e4ndern wird, bleibt weiter unausgesprochen.
\nDenn grunds\u00e4tzlich war die Nutzung der Radarwarner schon vor 2020 verboten und
\nwurde mit 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Was sich genau
\nge\u00e4ndert hat und was trotzdem gleich bleibt bez\u00fcglich der Apps auf den
\nSmartphones, erkl\u00e4rt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals
\nwww.geblitzt.de<\/a>.<\/p>\n

Blitzer-App: Das \u00e4ndert sich wirklich 2020<\/p>\n

Ende 2019 h\u00e4tte der Bundesrat \u00fcber Anpassungen in der Stra\u00dfenverkehrsordnung
\nabstimmen sollen. Allerdings bestand noch etwas Diskussionsbedarf bei den
\nL\u00e4ndern. Daher soll der Bundesrat nun erst Mitte Februar abschlie\u00dfend
\nentscheiden – so auch \u00fcber die Blitzer-App.<\/p>\n

Die Verwendung der Radarwarnger\u00e4te ist in \u00a7 23 der Stra\u00dfenverkehrsordnung
\ngeregelt. Bisher hei\u00dft es, dass ein technisches Ger\u00e4t, welches daf\u00fcr bestimmt
\nist, Verkehrs\u00fcberwachungsma\u00dfnahmen wie zum Beispiel Blitzer anzuzeigen, nicht
\nvom Fahrzeugf\u00fchrer betrieben werden oder betriebsbereit mitgef\u00fchrt werden darf.
\nZus\u00e4tzlich gelte dies insbesondere f\u00fcr Radarwarn- oder Laserst\u00f6rger\u00e4te. Neu
\nhinzugef\u00fcgt werden soll, dass diese Regel auch explizit f\u00fcr Ger\u00e4te gilt, die zur
\nWarnung vor Blitzern verwendet werden k\u00f6nnen und nicht nur die Ger\u00e4te, die daf\u00fcr
\nextra konzipiert sind. Das hei\u00dft: Der Gesetzgeber schlie\u00dft die Grauzone, dass
\nHandys \u00fcberhaupt unter das Gesetz fallen. Da deren Hauptnutzung auch nicht in
\nder Erkennung von Blitzern liegt.<\/p>\n

„Nun fallen zwar auch Handys explizit unter das Gesetz, aber eigentlich wurde
\ndas in der Praxis schon zuvor so gehandhabt. Die Warnung vor Blitzern mithilfe
\ndes Handys ist zwar nicht neu, musste aber erst im Recht verankert werden. Die
\ngro\u00dfe \u00c4nderung, die die Medien zum Jahreswechsel prophezeit haben, hat aber
\nfaktisch nicht stattgefunden.“, sagt Jan Ginhold, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Betreiber
\nvon Geblitzt.de. Er f\u00fcgt hinzu: „Der Beifahrer wird auch weiterhin nicht
\nerw\u00e4hnt. Demnach liegt nahe, dass dieser nach wie vor den Fahrer darum bitten
\nkann, das Tempo zu mindern. Solange er nicht auf die App hinweist. Verwunderlich
\nist dennoch, dass der Gesetzgeber, obwohl er schon \u00c4nderungen vornimmt,
\nweiterhin Schlupfl\u00f6cher l\u00e4sst. Auch wie die eigentliche Kontrolle des Handys
\nvonstattengehen sollte, bleibt weiter offen. Denn Polizisten d\u00fcrfen zwar
\nFahrzeugpapiere verlangen, den Betroffenen auffordern, das Auto zu verlassen und
\nschauen, ob Warndreieck und Verbandskasten vorhanden sind, aber nicht so einfach
\ndas Auto ohne begr\u00fcndeten Verdacht betreten oder durchsuchen.“<\/p>\n

Professionelle Hilfe im Bu\u00dfgeldverfahren von Geblitzt.de<\/p>\n

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei gro\u00dfen Anwaltskanzleien
\nzusammen, deren Verkehrsrechtsanw\u00e4lte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen
\nk\u00f6nnen sich sehen lassen. T\u00e4glich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von
\nAnfragen. 12 % der betreuten F\u00e4lle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht
\ndie M\u00f6glichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie
\nGesch\u00e4ftsmodell? Durch die Erl\u00f6se aus Lizenzen einer selbst entwickelten
\nSoftware, mit der die Anw\u00e4lte der Partnerkanzleien ihre F\u00e4lle deutlich
\neffizienter bearbeiten k\u00f6nnen. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des
\nEinsatzes von Legal-Tech-L\u00f6sungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
\nProzessfinanzierung.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

CODUKA GmbH
\n
www.geblitzt.de<\/a>
\nLeiter Marketing und PR
\nDr. Sven Tischer
\nTelefon: 030 \/ 99 40 43 630
\nE-Mail:
presse@coduka.de<\/a><\/p>\n

Weiteres Material: https:\/\/www.presseportal.de\/pm\/113055\/4519699<\/a>
\nOTS: CODUKA GmbH<\/p>\n

Original-Content von: CODUKA GmbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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