{"id":62065,"date":"2020-04-24T14:26:55","date_gmt":"2020-04-24T12:26:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=62065"},"modified":"2020-04-24T14:27:00","modified_gmt":"2020-04-24T12:27:00","slug":"haertere-strafen-fuer-autofahrer-ab-dem-28-april","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/62065\/haertere-strafen-fuer-autofahrer-ab-dem-28-april\/","title":{"rendered":"H\u00e4rtere Strafen f\u00fcr Autofahrer ab dem 28. April"},"content":{"rendered":"

H\u00e4rtere Strafen f\u00fcr Autofahrer ab dem 28. April<\/h2>\n

Berlin (ots) – Zugestimmt hatte der Bundesrat der neuen Stra\u00dfenverkehrsordnung bereits Mitte Februar. Ab dem 28. April tritt sie nun in Kraft, mit erheblichen Folgen f\u00fcr Autofahrer. Die Bu\u00dfgelder werden erh\u00f6ht und ein Fahrverbot wird schon bei geringeren Geschwindigkeitsverst\u00f6\u00dfen verh\u00e4ngt. Was die wichtigsten \u00c4nderungen der StVO-Novelle sind, erkl\u00e4rt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals Geblitzt.de<\/p>\n

Fahrverbote, h\u00f6here Bu\u00dfgelder und weitere Neuerungen<\/h3>\n

Das Ziel der StVO-Novelle ist den Stra\u00dfenverkehr sicherer zu gestalten. Insbesondere Verst\u00f6\u00dfe gegen das Tempolimit werden daher h\u00e4rter geahndet. Zuk\u00fcnftig sollen einmonatige Fahrverbote bereits bei einer Geschwindigkeits\u00fcberschreitung ab 21 km\/h innerorts und 26 km\/h au\u00dferorts verh\u00e4ngt werden. Bei geringeren \u00dcberschreitungen sind die Bu\u00dfgelder im Vergleich zu vorher doppelt so hoch angesetzt. Zus\u00e4tzlich dazu kann es bereits ab einer Tempo\u00fcberschreitung von 16 km\/h einen Punkt in Flensburg geben.<\/p>\n

Neben den h\u00f6heren Strafen f\u00fcr Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen geht es auch Falschparkern k\u00fcnftig an den Kragen. Teurer werden insbesondere das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen sowie das Parken auf Geh- und Radwegen. Bis zu 100 Euro k\u00f6nnten dabei anfallen. Hohe Sanktionen drohen zudem denjenigen, die keine Rettungsgasse bilden. Neben den 200 Euro Bu\u00dfgeld und den zwei Punkten kommt k\u00fcnftig noch ein Fahrverbot hinzu.<\/p>\n

Ein weiterer wichtiger Teil der erneuerten StVO dient dem Schutz der Fahrradfahrer. Beispielsweise soll es k\u00fcnftig Fahrradzonen geben, in denen nur Fahrradfahrer erlaubt sind. Auch m\u00fcssen Autofahrer beim \u00dcberholen nach der StVO-Novelle einen Mindestabstand zu Fahrr\u00e4dern, Fu\u00dfg\u00e4ngern und E-Scootern einhalten. Dabei gelten 1,5 Meter Abstand innerorts und 2 Meter au\u00dferorts. Zur Vermeidung von Unf\u00e4llen sollen Fahrzeuge \u00fcber 3,5 Tonnen beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Und auch ein neues Verkehrszeichen mit dem \u00dcberholverbot von Zweir\u00e4dern sowie eine Gr\u00fcnpfeilregelung f\u00fcr Fahrradfahrer werden eingef\u00fchrt.<\/p>\n

„Dass schw\u00e4chere Verkehrsteilnehmer zuk\u00fcnftig besser gesch\u00fctzt werden sollen, ist eine positive Entwicklung“, findet Jan Ginhold, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Betreiber von Geblitzt.de. Er f\u00fcgt hinzu: „Die drakonischen Bu\u00dfgelder sind jedoch etwas differenzierter zu betrachten. Es stellt sich nicht nur die Frage, inwieweit Bu\u00dfgelder als Erziehungsma\u00dfnahme angewendet werden sollten, sondern auch, ob die Erh\u00f6hung trotz der vielen fehlerhaften Bu\u00dfgeldverfahren sinnvoll ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gerichte bereits stark \u00fcberlastet sind und die F\u00e4lle vermutlich weiter ansteigen werden. Unz\u00e4hlige Kommentare in den Sozialen Medien zeigen, dass eine Vielzahl von Nutzern den Eindruck hat, dass der Staat, gerade in der jetzigen Situation der Krise, seine Finanzen damit aufbessern m\u00f6chte. Wir von Geblitzt.de sind gespannt, wie sich die Sache entwickeln wird.“<\/p>\n

Hilfe im Bu\u00dfgeldverfahren \u00fcber Geblitzt.de<\/h3>\n

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei gro\u00dfen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanw\u00e4lte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen k\u00f6nnen sich sehen lassen. T\u00e4glich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten F\u00e4lle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die M\u00f6glichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Gesch\u00e4ftsmodell? Durch die Erl\u00f6se aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anw\u00e4lte der Partnerkanzleien ihre F\u00e4lle deutlich effizienter bearbeiten k\u00f6nnen. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-L\u00f6sungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

CODUKA GmbH
\nhttp:\/\/www.geblitzt.de
\nLeiter Marketing und PR
\nDr. Sven Tischer
\nTelefon: 030 \/ 99 40 43 630
\nE-Mail: presse@coduka.de<\/p>\n


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Kostenlose Pressemitteilung ver\u00f6ffentlichen<\/a><\/strong><\/span><\/h1>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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