{"id":64424,"date":"2020-07-17T13:06:08","date_gmt":"2020-07-17T09:06:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=64424"},"modified":"2020-07-17T11:06:08","modified_gmt":"2020-07-17T09:06:08","slug":"diesel-abgasskandal-schadensersatzansprueche-beim-vw-ea189-weiterhin-durchsetzen-keine-verjaehrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/64424\/diesel-abgasskandal-schadensersatzansprueche-beim-vw-ea189-weiterhin-durchsetzen-keine-verjaehrung\/","title":{"rendered":"Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzanspr\u00fcche beim VW-EA189 weiterhin durchsetzen, keine Verj\u00e4hrung"},"content":{"rendered":"

M\u00f6nchengladbach (ots) – Es wird immer wahrscheinlicher, dass die Schadensersatzanspr\u00fcche gesch\u00e4digter Verbraucher im Diesel-Abgasskandal betreffend die erste Generation der VW-Schummeldiesel des Motorentyps EA189 noch nicht verj\u00e4hrt sind. Durch die Vorschriften aus \u00a7 852 BGB zur ungerechtfertigten Bereicherung besteht wom\u00f6glich weiterhin ein deliktischer Schadensersatzanspruch. Eigent\u00fcmer von Volkswagen-Fahrzeugen mit dem ersten Skandalmotor EA189 sollten daher weiterhin die Betrugshaftungsklage anstreben. Der VW-Diesel-Abgasskandal hat ohnehin bez\u00fcglich des Nachfolgemotors des Typs EA288 deutlich an Fahrt aufgenommen. Hier gibt es per se gar keine Verj\u00e4hrungsfragen!<\/p>\n

Immer mehr Gerichte in ganz Deutschland sprechen gesch\u00e4digten Verbrauchern im Diesel-Abgasskandal aufgrund vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung Schadensersatz zu. Und so nimmt die Anzahl der verbraucherfreundlichen Urteile mehr und mehr zu. Offene Fragen bleiben aber vor allem bei der sogenannten „ersten Welle“ des Diesel-Abgasskandals dennoch: „Insbesondere Eigent\u00fcmer \u00e4lterer Volkswagen-Fahrzeuge, die mit dem Dieselmotor EA189 ausgestattet sind, stehen vor der Frage, wie lange sie noch mit einer Betrugshaftungsklage warten k\u00f6nnen. Wer nicht bis zum 31. Dezember 2019 geklagt oder sich der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen angeschlossen hat, muss auf die Verj\u00e4hrung beim EA189 achten. Es k\u00f6nnte zu einer Verj\u00e4hrung der Anspr\u00fcche gegen Volkswagen Ende des Jahres 2020 kommen“, erkl\u00e4rt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/a> (http:\/\/www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/a>) ). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.<\/p>\n

Jedoch: Mittlerweile vertreten die Gerichte zunehmend die Auffassung, dass Forderungen im Diesel-Abgasskandal gegen VW bez\u00fcglich des Motorentyps EA189 noch nicht verj\u00e4hrt sind. Selbst bei verj\u00e4hrtem Anspruch aufgrund \u00a7 199 BGB besteht ein Restschadensersatzanspruch nach \u00a7 852 BGB, was in der bisherigen Rechtsprechung noch nicht in ausreichendem Ma\u00dfe zugunsten der Verbraucher ber\u00fccksichtigt worden ist. „Nach dieser Bestimmung hat der Ersatzpflichtige selbst nach Verj\u00e4hrung des Schadenersatzanspruches nach den Vorschriften \u00fcber die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten erlangt hat. Zu ber\u00fccksichtigen ist insoweit, dass der Anspruch aus \u00a7 852 BGB weiterhin ein deliktischer Schadensersatzanspruch ist. Der von VW erschlichene finanzielle Vorteil muss an die Gesch\u00e4digten zur\u00fcckgegeben werden, und die Verj\u00e4hrung tritt fr\u00fchestens nach zehn Jahren ab Kauf ein“, betont Dr. Gerrit W. Hartung. Das bedeutet: Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits deliktische Anspr\u00fcche zugesprochen hat, stehen die Schadensersatzanspr\u00fcche den gesch\u00e4digten Dieselk\u00e4ufern aus \u00a7 852 BGB in jedem Fall zu.<\/p>\n

Das Amtsgericht Marburg (Urteil vom 16.06.2020, Az.: 9 C 891\/19) hatte erstmals diese Rechtsauffassung vertreten. Das Landgericht Magdeburg (Urteil vom 25.06.2020, Az.: 10 O 1856\/19) ist jetzt nachgezogen und sieht einen Restschadensanspruch gegen\u00fcber VW nach \u00a7 852 BGB, der erst nach zehn Jahren ab Kauf des Fahrzeugs verj\u00e4hrt. In der Urteilsbegr\u00fcndung wird herausgestellt, dass „ein Anspruch aus \u00a7 852 BGB mit 10-j\u00e4hriger Verj\u00e4hrungsfrist gegeben ist“. Von daher \u00fcberzeugt laut dem Gericht die Meinung nicht, die Anspr\u00fcche angesichts der Verj\u00e4hrung grunds\u00e4tzlich abzulehnen, da dann gerade ein Anspruch aus \u00a7 852 BGB vorliegt.<\/p>\n

Die Volkswagen AG pocht nat\u00fcrlich weiterhin auf die dreij\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist (\u00a7 195 BGB) und macht als Beginn des Diesel-Abgasskandals das Jahr 2015 mit der Ad-hoc-Mitteilung und der Ver\u00f6ffentlichung der Abgasmanipulation geltend. Demnach w\u00e4re bereits Ende 2018 der Betrug verj\u00e4hrt. Diese fr\u00fche Verj\u00e4hrung ist in der Rechtsprechung aber von Beginn an kaum geteilt worden, sondern die meisten Experten sind grunds\u00e4tzlich davon ausgegangen, dass die Verbraucher fr\u00fchestens 2016 vom Skandal informiert gewesen sein k\u00f6nnten. Damit w\u00e4re die Verj\u00e4hrung allenfalls Ende 2019 eingetreten.<\/p>\n

„Sehr positiv ist jetzt, dass Verbraucher ziemlich sicher auch weiterhin den Klageweg beschreiten k\u00f6nnen und mindestens bis Ende des Jahres 2020 keine Verj\u00e4hrung f\u00fcrchten m\u00fcssen. Im \u00dcbrigen gilt dies auch f\u00fcr Verbraucher, die erst nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals ihre Fahrzeuge in Treu und Glauben an die volle und legale Funktionsf\u00e4higkeit der Abgassteuerung erworben haben. Mehr und mehr wird jetzt deutlich, dass das erste Dieselgate um den Skandalmotor EA189 l\u00e4ngst nicht beendet ist. Es lohnt sich immer noch, Schadensersatzanspr\u00fcche auf dem Wege der Betrugshaftungsklage gegen die Volkswagen AG und die Tochtermarken pr\u00fcfen zu lassen“, stellt Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus. Das Dieselgate 2.0 bez\u00fcglich des VW-Nachfolgemotors EA288 wird gesch\u00e4digten Dieselk\u00e4ufern in den n\u00e4chsten Jahren zudem weitreichende Schadensersatzanspr\u00fcche zusprechen.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail:
kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de<\/a>
\nInternet:
http:\/\/www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/a><\/p>\n

Weiteres Material: http:\/\/presseportal.de\/pm\/135256\/4654606<\/a>
\nOTS: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<\/p>\n

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

M\u00f6nchengladbach (ots) – Es wird immer wahrscheinlicher, dass die Schadensersatzanspr\u00fcche gesch\u00e4digter Verbraucher im Diesel-Abgasskandal betreffend die erste Generation der VW-Schummeldiesel des Motorentyps EA189 noch nicht verj\u00e4hrt sind. Durch die Vorschriften aus \u00a7 852 BGB zur ungerechtfertigten Bereicherung besteht wom\u00f6glich weiterhin ein deliktischer Schadensersatzanspruch. Eigent\u00fcmer von Volkswagen-Fahrzeugen mit dem ersten Skandalmotor EA189 sollten daher weiterhin die […]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[475],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/64424"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=64424"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/64424\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":64425,"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/64424\/revisions\/64425"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=64424"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=64424"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.autoopen.de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=64424"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}