{"id":69282,"date":"2021-03-03T11:47:57","date_gmt":"2021-03-03T10:47:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=69282"},"modified":"2021-03-03T11:47:57","modified_gmt":"2021-03-03T10:47:57","slug":"werkstattaktion-23cy-volkswagen-startet-verdeckten-rueckruf-nach-erstem-olg-urteil-zu-motor-ea288-hinweise-auf-weitere-abschalteinrichtungen-verdichten-sich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/69282\/werkstattaktion-23cy-volkswagen-startet-verdeckten-rueckruf-nach-erstem-olg-urteil-zu-motor-ea288-hinweise-auf-weitere-abschalteinrichtungen-verdichten-sich\/","title":{"rendered":"„Werkstattaktion 23CY“: Volkswagen startet verdeckten R\u00fcckruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288 Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich"},"content":{"rendered":"

Viele Besitzer eines Audi oder VW mit dem Motor EA288 haben k\u00fcrzlich eine Aufforderung erhalten, ihr Fahrzeug zu einer „\u00dcberpr\u00fcfung“ in die Werkstatt zu bringen. Laut dem Schreiben kommt es zu Problemen bei der Fehlererkennung im SCR-System, das der Abgasreinigung dient. Genau dieses System steht im Mittelpunkt der Diskussion um die illegale Manipulation von Abgaswerten beim VW-Motor EA288. Alles deutet also darauf hin, dass der Dieselskandal nicht beim Motor EA189 aufh\u00f6rt, sondern auch dessen Nachfolger betrifft. Informationen dar\u00fcber, dass ihr Fahrzeug mit dem Motor EA288 illegal manipuliert wurde, erhalten Besitzer im Rahmen dieser Werkstattaktion nicht. In Millionen Fahrzeugen mit einem EA288 schlummern demnach weiterhin verbotene Abschalteinrichtungen.<\/p>\n

Der R\u00fcckruf kommt nicht unmittelbar von VW, sondern vom jeweiligen H\u00e4ndler. Weil es sich auch nicht um einen durch das Kraftfahrtbundesamt angeordneten R\u00fcckruf handelt, spricht vieles daf\u00fcr, dass der VW-Konzern damit klammheimlich diese illegalen Vorrichtungen aus der Welt schaffen m\u00f6chte, bevor eine erneute Klageflut losbricht. Zeitlich steht dieser „stille R\u00fcckruf“, der kein R\u00fcckruf sein m\u00f6chte, in engem Zusammenhang zu dem Urteil des OLG K\u00f6ln, das der VW-Konzern k\u00fcrzlich gegen sich hinnehmen musste.<\/p>\n

Anwalt r\u00e4t eindeutig von Teilnahme an der Werkstattaktion ab<\/h2>\n

Die Einsch\u00e4tzung von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der auf den Dieselskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ lautet: „VW k\u00f6nnte auf diesem Wege Schadensersatz-Klagen bei EA288-Motoren vereiteln. Manche Gerichte machen den Erfolg einer Klage im VW EA288-Dieselskandal von dem Vorliegen eines offiziellen R\u00fcckrufs seitens des Kraftfahrtbundesamtes abh\u00e4ngig. Wer bereits an der Werkstattaktion teilgenommen hat, wird aber ggf. nicht mehr zu einem R\u00fcckruf aufgefordert.“<\/p>\n

Im Anschluss an ein Software-Update berichteten viele Autobesitzer des ebenfalls manipulierten Vorg\u00e4ngermotors EA189 von einem erh\u00f6hten Kraftstoffverbrauch sowie Motorst\u00f6rungen. Um den Zusammenhang mit dem Update zu beweisen und eine kostenlose Reparatur zu erhalten, m\u00fcssen Betroffene jedoch ein Gerichtsverfahren einleiten und einen teuren gerichtlichen Sachverst\u00e4ndigen beauftragen.<\/p>\n

Daher sollten Eigent\u00fcmer einem Software-Update nur dann zustimmen, wenn sie dazu aufgrund eines amtlichen R\u00fcckrufs durch das KBA verpflichtet werden. Der Durchf\u00fchrung eines freiwilligen Software-Updates im Rahmen der „Werkstattaktion 23CY“ sollte man keinesfalls zustimmen, selbst wenn dies etwa durch Werkstattpr\u00e4mien schmackhaft gemacht w\u00fcrde.<\/p>\n

Immer mehr Abschalteinrichtungen kommen ans Licht<\/h3>\n

Der Wolfsburger Konzern war an Erfindungsreichtum kaum zu \u00fcberbieten, wenn es um Methoden ging, mit denen die Messergebnisse bei Abgastests manipuliert werden. Lenkwinkelerkennung, Aufheizstrategie oder Thermofenster hei\u00dfen die verwendeten Praktiken, mit denen im Test ein sauberes Ergebnis erzielt werden kann, w\u00e4hrend die Wahrheit auf der Stra\u00dfe mitunter ganz anders aussieht.<\/p>\n

Der VW-Konzern legt zwar seine Hand daf\u00fcr ins Feuer, dass zumindest beim Motor EA288 keine illegale Technik im Spiel sei. Das Unternehmen hat hierf\u00fcr sogar seine umfangreiche Marketing-Maschinerie in Gang gesetzt. Aber jetzt zeichnet sich ganz eindeutig eine Trendwende ab. Daf\u00fcr spricht das erste Urteil eines Oberlandesgerichts gegen VW zum Motor EA288 vom 19. Februar 2021 (OLG K\u00f6ln; Az: 19 U 151-20).<\/p>\n

„Dass es sich dabei um ein Vers\u00e4umnisurteil handelt, passt gut ins Bild, das VW derzeit abgibt. Man vermeidet mit allen Mitteln, mediales Aufsehen auf den Motor EA288 zu lenken. Allerdings wird die Luft langsam sehr d\u00fcnn, denn es wird immer deutlicher, dass dieser Motor ebenso manipuliert ist.“ so Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij. „Diese sogenannte Werkstattaktion geschieht also nicht zuf\u00e4llig ausgerechnet jetzt. Betroffene Kunden haben wie schon beim EA189 Anspruch auf Schadensersatz“.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/strong><\/p>\n

Ilja Ruvinskij, Fachanwalt f\u00fcr Bank- und Kapitalmarktrecht
\nTelefon: 0221 \/ 986 584 83
\nE-Mail: presse@anwalt-kg.de<\/p>\n

Original-Content von: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span><\/p>\n

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