{"id":69835,"date":"2021-04-11T21:41:57","date_gmt":"2021-04-11T19:41:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=69835"},"modified":"2021-04-11T21:41:57","modified_gmt":"2021-04-11T19:41:57","slug":"wieder-schadenersatz-fuer-t6-bulli-im-vw-dieselgate-2-0-ea288-mit-vier-zylindern-der-euro-6-abgasnorm-bleibt-im-fokus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/69835\/wieder-schadenersatz-fuer-t6-bulli-im-vw-dieselgate-2-0-ea288-mit-vier-zylindern-der-euro-6-abgasnorm-bleibt-im-fokus\/","title":{"rendered":"Wieder Schadenersatz f\u00fcr T6-Bulli im VW-Dieselgate-2.0: EA288 mit vier Zylindern der Euro 6-Abgasnorm bleibt im Fokus!"},"content":{"rendered":"

M\u00f6nchengladbach (ots)<\/span><\/p>\n

Nun hat auch das Landgericht Gie\u00dfen einem gesch\u00e4digten Verbraucher Schadenersatz f\u00fcr die Abgasmanipulationen an einem VW T6 Multivan 2.0 TDI (Bulli) mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels EA189 der ersten Generation, zugesprochen. Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, w\u00e4hrend Dieselgate 1.0 zus\u00e4tzlich auch noch lange nicht erledigt ist.<\/p>\n

Das Landgericht Gie\u00dfen (Urteil vom 25.03.2021, Az.: 5 O 450\/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 nochmals Schwung verliehen und die Volkswagen AG einmal mehr f\u00fcr die Manipulationen an einem VW-T6 in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den gesch\u00e4digten Verbraucher f\u00fcr einen VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 den Betrag von 24.201,28 Euro als Schadenersatz zuz\u00fcglich Zinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent \u00fcber dem Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2020 zu zahlen. Ebenso wird festgestellt, dass die Volkswagen AG den Kl\u00e4ger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollm\u00e4chtigten entstandenen Kosten der au\u00dfergerichtlichen Rechtsverfolgung in H\u00f6he von 1242,83 Euro freistellen muss und dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in H\u00f6he von 764,17 Euro erledigt ist.<\/p>\n

„Der gesch\u00e4digte Verbraucher hatte den T6 Multivan am 25. April 2019 zum Preis von 26.400 Euro gebraucht mit einer Laufleistung von 53.400 Kilometern gekauft. Damit erh\u00e4lt der Kl\u00e4ger ann\u00e4hernd den Kaufpreis f\u00fcr sein Fahrzeug nach fast zwei Jahren Nutzung zur\u00fcck. Die Verurteilung erfolgt wegen vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung nach \u00a7 826 BGB“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<\/a> (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.<\/p>\n

Das Urteil folgt im Kern einem bekannten Argument. Wie das Gericht betont, sei der Motor des Typs EA288 in dem streitgegenst\u00e4ndlichen Fahrzeug mit einer sogenannten Fahrzykluserkennung mit zwei Betriebsmodi ausgestattet. Die Software schaltet bekanntlich beim Durchfahren des Neuen Europ\u00e4ischen Fahrzyklus in den Modus 1 als NOx-optimierten Betriebsmodus um, in dem eine h\u00f6here Abgasr\u00fcckf\u00fchrungsrate einen geringeren Schadstoffaussto\u00df herbeif\u00fchrt. Au\u00dferhalb des Pr\u00fcfbetriebs, also im normalen Stra\u00dfenbetrieb, springt Modus 0 an, der durch eine geringere Abgasr\u00fcckf\u00fchrungsrate einen h\u00f6heren Schadstoffaussto\u00df bewirkt.<\/p>\n

„Das Gericht lie\u00df auch den Vortrag der Volkswagen AG nicht gelten, dass die Zykluserkennung bewirke, dass nach Erreichen der f\u00fcr die optimale Funktionsf\u00e4higkeit des SCR-Katalysators erforderlichen Betriebstemperatur von ca. 200 Grad eine bis dahin hohe Abgasr\u00fcckf\u00fchrungsrate parallel bestehen bleibe, wobei diese keine messbaren Auswirkungen habe“, erkl\u00e4rt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Das Gericht habe darin gerade das Vorliegen einer illegalen Funktion erkannt, die den Pr\u00fcfstand erkenne und daran gekoppelt im Neuen Europ\u00e4ischen Fahrzeug (NEFZ) eine vom normalen Stra\u00dfenbetrieb abweichende Abgasbehandlung durch Aufrechterhaltung einer hohen Abgasr\u00fcckf\u00fchrungsrate herbeif\u00fchre. Dass dies aus Gr\u00fcnden des Motorschutzes geschehe, sei nicht vorgetragen worden. „Daraus folgt f\u00fcr das Gericht, dass eine Schadstoffminderung auf dem Pr\u00fcfstand nur dann sinnvoll sei und einen Fahrzeugvergleich verschiedener Hersteller zulasse, wenn das zu testende Fahrzeug gerade hinsichtlich der Abgasbehandlung dem Zustand entspricht, der auch auf der Stra\u00dfe gegeben sei, da ansonsten eine Vergleichbarkeit selbst unter den dem realen Fahrbetrieb fernen, genormten Pr\u00fcfstandbedingungen nicht mehr herzustellen w\u00e4re.“<\/p>\n

Dr. Hartung sagt weiter: „Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, w\u00e4hrend Dieselgate 1.0 zus\u00e4tzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG f\u00fcr die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung nach \u00a7 826 BGB und sprechen den Gesch\u00e4digten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten L\u00f6sung f\u00fcr Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 f\u00fchrt also nur \u00fcber die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de\/vw-dieselskandal-ea288<\/a> frei zug\u00e4nglich.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
\nInternet:
www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/a><\/p>\n

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