{"id":70517,"date":"2021-05-17T23:39:53","date_gmt":"2021-05-17T21:39:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=70517"},"modified":"2021-05-17T23:39:53","modified_gmt":"2021-05-17T21:39:53","slug":"abgasskandal-in-der-wohn-und-reisemobilbranche-grosse-wirtschaftliche-nachteile-bei-den-teuren-fahrzeugen-vermeiden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/70517\/abgasskandal-in-der-wohn-und-reisemobilbranche-grosse-wirtschaftliche-nachteile-bei-den-teuren-fahrzeugen-vermeiden\/","title":{"rendered":"Abgasskandal in der Wohn- und Reisemobilbranche: Gro\u00dfe wirtschaftliche Nachteile bei den teuren Fahrzeugen vermeiden"},"content":{"rendered":"

M\u00f6nchengladbach (ots)<\/span> Mit Blick auf den Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einem aktuellen R\u00fcckruf deutlich positioniert. Betroffen sind sehr h\u00e4ufig die sogenannten Luxusliner, die wirklich teuer sind. Gesch\u00e4digte Verbraucher sollten sich daher auf Betrugshaftungsklagen vorbereiten. Das erste Gericht hat sich \u00fcbrigens bereits eindeutig auf Seiten der gesch\u00e4digten Verbraucher gestellt.<\/h2>\n

Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland \u00e4u\u00dferst beliebt. Sie stehen f\u00fcr Freiheit und Unabh\u00e4ngigkeit, sind h\u00e4ufig sehr luxuri\u00f6s ausgestattet und bieten eine attraktive Alternative f\u00fcr Urlaubsreisen mit dem Pkw oder dem Flugzeug. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zul\u00e4ssigen Werte f\u00fcr den Aussto\u00df von giftigen Stickoxiden „bei Weitem“ \u00fcbersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise \u00fcberschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache.<\/p>\n

„Das Gutachten hat den Fiat-Dieselskandal nun richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu f\u00e4lschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile k\u00f6nnen die wirtschaftlichen Sch\u00e4den sehr gro\u00df sein. Eigent\u00fcmer sollten daher die M\u00f6glichkeit der Betrugshaftungsklage dringend pr\u00fcfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen“, erkl\u00e4rt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.<\/p>\n

Auch das Kraftfahrt-Bundesamt hat sich jetzt eindeutig positioniert. Die Bundesbeh\u00f6rde ruft unter der Kennziffer 010493 Modelle vom Typ Iveco Daily mit einem „Heavy Duty“-Motor (Motorcode F1C) zur\u00fcck. Nach einschl\u00e4gigen Informationen nutzen diverse Wohnmobile von Morelo, Niesmann + Bischoff, Bimobil, Bocklet, Dethleffs Concorde, Laika, Pilote, Phoenix sowie Woelcke den Iveco Daily mit dem F1C-Motor. Die Begr\u00fcndung des KBA-R\u00fcckrufs lautet: „Durch eine ungeeignete Software k\u00f6nnen St\u00f6rungen auftreten, durch die sich Verringerung von Stickoxiden ggf. verschlechtert.“<\/p>\n

Ein wichtiger Punkt f\u00fcr Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung ist, dass bei Wohnmobilen die Nutzungsentsch\u00e4digung nach der Gesamtlebensdauer von 25 Jahren berechnet werden kann, und nicht nur nach der Kilometerleistung. Ebenso weist der Rechtsanwalt darauf hin, dass neue Klagen nicht mehr gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) zu richten sind, sondern aufgrund der neuen Konzernstruktur gegen die Stellantis N.V. vorzugehen ist. Die Automobilholding Stellantis N.V. ist am 16. Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgr\u00f6\u00dfte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.<\/p>\n

In etwa 90 Prozent der Abgasskandal-F\u00e4lle bei Fiat Chrysler Automobiles gehe es um Wohnmobile, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit. Iveco hat aktuell folgende drei Wohnmobile im Angebot, die unter dringendem Verdacht stehen, die EU-Abgasnorm nicht einzuhalten und die Abgasreinigung unzul\u00e4ssig manipuliert zu haben: Daily Hi-Matic, Daily 4×4 und Eurocargo. Da Fahrgestelle und Motoren der Iveco-Wohnmobile auch bei zahlreichen anderen Marken verbaut werden – laut der Website von Iveco unter anderem bei Bimobil, Carthago, Dopfer, Niesmann + Bischoff und Notin viele andere mehr -, besteht der begr\u00fcndete hinreichende Verdacht, dass auch Modelle dieser Anbieter die EU-Abgasnormen nicht einhalten.<\/p>\n

Das erste Gericht hat sich bereits eindeutig auf Seiten der gesch\u00e4digten Dieselk\u00e4ufer positioniert. Das Landgericht Koblenz (Urteil vom 01.03.2021, Az.: 12 O 316\/20) hat FCA verurteilt, einen Betrag in H\u00f6he von 52.484,12 Euro nebst Zinsen hieraus in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Zudem muss die Beklagte den Kl\u00e4ger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollm\u00e4chtigten des Kl\u00e4gers entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in H\u00f6he von 3.352,86 Euro freistellen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Streitgegenst\u00e4ndlich war ein Wohnmobil vom Typ Roller team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2 mit 150 PS. In diesem Fahrzeug war ein von der Beklagten hergestellter Dieselmotor vom Typ Multijet mit einem Hubraum von 2.2 Litern und der Abgasnorm Euro 6 verbaut.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/strong><\/p>\n

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
\nInternet: https:\/\/www.hartung-rechtsanwaelte.de\/<\/a><\/p>\n

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