{"id":71342,"date":"2021-06-28T18:55:03","date_gmt":"2021-06-28T16:55:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=71342"},"modified":"2021-06-28T18:55:03","modified_gmt":"2021-06-28T16:55:03","slug":"daimler-zittert-im-abgasskandal-gerichte-entscheiden-jetzt-reihenweise-fuer-mercedes-kunden-wichtiges-olg-urteil-aus-frankfurt-hilft-tausenden-klaegern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/71342\/daimler-zittert-im-abgasskandal-gerichte-entscheiden-jetzt-reihenweise-fuer-mercedes-kunden-wichtiges-olg-urteil-aus-frankfurt-hilft-tausenden-klaegern\/","title":{"rendered":"Daimler zittert im Abgasskandal: Gerichte entscheiden jetzt reihenweise f\u00fcr Mercedes-Kunden Wichtiges OLG-Urteil aus Frankfurt hilft tausenden Kl\u00e4gern"},"content":{"rendered":"

K\u00f6ln<\/a> (ots)<\/i><\/p>\n

Im Dieselskandal ger\u00e4t Daimler immer st\u00e4rker unter Druck: Unz\u00e4hlige Kunden verlangen Schadensersatz wegen illegaler Abgas-Manipulationen und erzielen siegreiche Urteile vor Gericht. R\u00fcckenwind erhalten sie nun auch noch durch ein sensationelles Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts vom 20. Mai 2021 (Aktenzeichen 3 U 7\/20). Der Kl\u00e4ger kaufte 2013 eine gebrauchte E-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 642 f\u00fcr 37.000 Euro. Sp\u00e4ter zeigte sich, dass in dem Auto diverse technische Einrichtungen enthalten sind, die f\u00fcr eine Abschaltung der Abgasreinigung sorgen. Das LG Frankfurt hatte sich mit dieser Frage aber gar nicht n\u00e4her befasst und die Klage des Kunden abgewiesen. Das war vorschnell, wie das OLG entschied. Die Begr\u00fcndungen des Kl\u00e4gers waren so konkret und schl\u00fcssig, dass die Abweisung ein „wesentlicher Verfahrensfehler“ war, so das OLG. Daher muss das LG Frankfurt neu verhandeln, nach der R\u00fcge durch das OLG diesmal mit deutlich besseren Vorzeichen f\u00fcr den Kl\u00e4ger.<\/p>\n

OLG Frankfurt zeigt sich deutlich verbraucherfreundlicher<\/span><\/p>\n

„Sensationell daran ist, dass das OLG Frankfurt in einem vorherigen Verfahren f\u00fcr Daimler entschieden hatte, doch jetzt seine Meinung ge\u00e4ndert hat. Denn seitdem sind viele neue Beweise hinzugekommen, die es den Kl\u00e4gern jetzt deutlich erleichtern, im Mercedes-Abgasskandal Recht zu bekommen.“ erl\u00e4utert Verbraucheranwalt Dr. V. Ghendler von der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, die bundesweit tausende Mandanten im Abgasskandal gegen Daimler und andere Hersteller vertritt.<\/p>\n

F\u00fcr das Fahrzeug E 350 CDI Coup\u00e9 gibt es keinen offiziellen R\u00fcckruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Daher bewertete das Landgericht Frankfurt die Vorw\u00fcrfe als „ins Blaue hinein“. Doch in der Klage war detailliert beschrieben, wie die sogenannte K\u00fchlmittel-Solltemperatur-Regelung genau darauf zugeschnitten ist, Abgastests zu bestehen, w\u00e4hrend auf der Stra\u00dfe stark erh\u00f6hte Abgaswerte vorliegen. Daimler konnte oder wollte dies nicht widerlegen. Unter anderem diese neuen Argumente werden laut Dr. Ghendler dazu f\u00fchren, dass Mercedes in Zukunft deutlich schlechtere Chancen vor Gericht haben wird, als es Daimler derzeit kommuniziert.<\/p>\n

Schadensersatz auch bei bereits verkauftem Auto<\/span><\/p>\n

K\u00fcrzlich entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Schadensersatz auch dann gefordert werden kann, wenn der Betroffene das Auto mittlerweile weiterverkauft hat (Az.: VI ZR 575\/20). Diese erfreuliche Rechtslage kam auch hier zur Anwendung. „H\u00e4ufig stellt das Gericht die gefahrenen Kilometer dem Kl\u00e4ger in Rechnung und reduziert den Schadensersatz entsprechend“, so Dr. V. Ghendler. „Durch Weiterverkauf des Autos kann man dem jetzt entkommen und seinen Schadensersatzanspruch sichern.“.<\/p>\n

So k\u00f6nnen betroffene K\u00e4ufer eine Entsch\u00e4digung erhalten<\/span><\/p>\n

K\u00e4ufer von Mercedes-Fahrzeugen und anderer Marken, die ihre Rechte kennen m\u00f6chten oder nicht wissen, ob ihr Fahrzeug \u00fcberhaupt betroffen ist, k\u00f6nnen ihre Anspr\u00fcche kostenlos anwaltlich pr\u00fcfen lassen. Viele Kanzleien, wie etwa KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, bieten eine kostenlose Erstberatung an. So erh\u00e4lt man schnell Klarheit \u00fcber seine Erfolgsaussichten. Sollte man sich f\u00fcr eine Klage entscheiden, tr\u00e4gt eine Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko, sofern sie schon zum Kaufzeitpunkt bestand.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Janosch G\u00f6\u00dfling
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