{"id":71952,"date":"2021-08-03T21:58:27","date_gmt":"2021-08-03T19:58:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=71952"},"modified":"2021-08-03T21:58:27","modified_gmt":"2021-08-03T19:58:27","slug":"ea288-abgasskandal-olg-naumburg-sieht-auch-bei-fahrzeugen-mit-scr-katalysator-unzulaessige-abschalteinrichtungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/71952\/ea288-abgasskandal-olg-naumburg-sieht-auch-bei-fahrzeugen-mit-scr-katalysator-unzulaessige-abschalteinrichtungen\/","title":{"rendered":"EA288-Abgasskandal: OLG Naumburg sieht auch bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtungen"},"content":{"rendered":"

Erkrath (ots)<\/span><\/p>\n

Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Beschluss vom 19. Juli 2021 deutlich gemacht, dass es beabsichtigt, dem von der Kanzlei Rogert & Ulbrich vertretenden Kl\u00e4ger einen Anspruch auf Schadensersatz zuzusprechen. Der Grund: Das Fahrzeug des Kl\u00e4gers, ein VW T6 Multivan mit dem EA288-Dieselmotor und Abgasreinigung per SCR-Katalysator, verf\u00fcgt \u00fcber unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtungen. Das Vorhandensein dieser unzul\u00e4ssigen Funktionen, mit Hilfe derer in erster Linie der Pr\u00fcfstand „\u00fcberlistet“ werden soll, konnte die Kl\u00e4gerseite nach Ansicht des Gerichts in hinreichender Art und Weise belegen (OLG Naumburg Beschluss vom 19.07.2021, Az. 8 U 11\/21)<\/p>\n

Unterschiedliche Betriebsstrategien des SCR-Katalysators sind unzul\u00e4ssig I Rogert & Ulbrich schl\u00e4gt VW mit den eigenen Waffen<\/h2>\n

Mit Hilfe erst k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichter Volkswagen-interner Dokumente sowie einem von der VW AG selbst eingeholten Gutachten gelingt es der auf den Abgasskandal spezialisierten Verbraucherschutzkanzlei, das Gericht von dem Vorhandensein unzul\u00e4ssiger Abschalteinrichtungen zu \u00fcberzeugen.<\/p>\n

Konkret geht aus den Dokumenten nicht nur das Vorhandensein der inzwischen bekannten Fahrkurvenerkennung hervor, mit Hilfe derer das Fahrzeug selbstst\u00e4ndig in der Lage ist, einen bevorstehenden Pr\u00fcfstand zu erkennen. Auch belegen die Dokumente „schwarz auf wei\u00df“ unterschiedliche Betriebsstrategien, welche in Abh\u00e4ngigkeit des durch die Fahrkurvenerkennung festgestellten „Strecken-Zeit-Korridors“ die Abgasr\u00fcckf\u00fchrungsrate sowie die AdBlue-Dosierung des Fahrzeugs ver\u00e4ndern. Ziel dieser unterschiedlichen SCR-Betriebsstrategien ist nach \u00dcberzeugung des Gerichts, die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte f\u00fcr Stickoxide auf dem Pr\u00fcfstand sicher einhalten zu k\u00f6nnen. Wie sich diese auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs im realen Fahrbetrieb auf der Stra\u00dfe auswirken, k\u00f6nne dar\u00fcber hinaus dahinstehen. Allein die Tatsache, dass diese Funktionen von vornherein einzig dazu dienten, w\u00e4hrend des Pr\u00fcfstands ein abweichendes Abgasreinigungsverhalten herbeizuf\u00fchren, als dies im realen Fahrbetrieb der Fall ist, sorgt bereits f\u00fcr eine Unzul\u00e4ssigkeit der Abschalteinrichtungen.<\/p>\n

„Dieselskandal 2.0“ nimmt an Fahrt auf – Rogert & Ulbrich r\u00e4t dazu, Ihre Anspr\u00fcche pr\u00fcfen zu lassen<\/h2>\n

Der Beschluss zeigt wieder einmal, dass Verfahren gegen die Volkswagen AG, in welchen es um den EA288-Dieselmotor des Konzerns geht, deutlich erfolgsversprechender sind, als es die Volkswagen AG selbst darzustellen versucht.<\/p>\n

\u00dcber Rogert & Ulbrich<\/h2>\n

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die Kanzlei besch\u00e4ftigt rund 20 Rechtsanw\u00e4lte. Insbesondere als Pionierkanzlei im „Diesel- Abgasskandal“ hat sie sich einen Namen gemacht. Die Rechtsanw\u00e4lte beraten und vertreten bundesweit gesch\u00e4digte Fahrzeugk\u00e4ufer – darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Sie war bundesweit als erste Kanzlei im Abgasskandal aktiv und ebenfalls als erste mit einer deliktischen Klage gegen die Volkswagen AG erfolgreich.<\/p>\n

Im Rahmen der historisch ersten Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. vertraten die Rechtsanw\u00e4lte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich unter dem Dach der R\/U\/S\/S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erfolgreich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) und der dahinterstehenden bis zu 470.000 Verbraucher gegen die Volkswagen AG. Viele Tausend Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erstritten. Die Pioniere im Abgasskandal sind nach wie vor eine f\u00fchrende Adresse in der rechtlichen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals.<\/p>\n

Weitere Informationen: www.ru.law \/\/ Twitter \/\/ Instagram \/\/ Facebook<\/strong><\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Nicole Wynbergen
\nRechtsanw\u00e4ltin<\/p>\n

Rogert & Ulbrich
\nRechtsanw\u00e4lte in Partnerschaft mbB
\nNiermannsweg 13 – 40699 Erkrath
\nTelefon: (0049) (0)2234\/9370200
\nE-Mail: wynbergen@ru.law<\/p>\n

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span><\/p>\n


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