{"id":72042,"date":"2021-08-10T13:49:29","date_gmt":"2021-08-10T11:49:29","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=72042"},"modified":"2021-08-10T13:49:29","modified_gmt":"2021-08-10T11:49:29","slug":"dieselabgasskandal-2-0-neuer-olg-beschluss-setzt-volkswagen-ag-weiter-unter-druck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/72042\/dieselabgasskandal-2-0-neuer-olg-beschluss-setzt-volkswagen-ag-weiter-unter-druck\/","title":{"rendered":"Dieselabgasskandal 2.0: Neuer OLG-Beschluss setzt Volkswagen AG weiter unter Druck!"},"content":{"rendered":"

M\u00f6nchengladbach (ots)<\/span><\/p>\n

Wird es f\u00fcr die Volkswagen AG im Dieselabgasskandal um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 immer enger? Das Oberlandesgericht Naumburg scheint sich auf der Seite gesch\u00e4digter Verbraucher zu sehen – und zwar auch bei einem VW-Fahrzeug, das erst nach der 22. Kalenderwoche 2016 mit einem Vierzylinder-Dieselmotor des Typs EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 produziert worden ist!<\/h2>\n

Bringt das Oberlandesgericht Naumburg nochmals neuen Schwung in den Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG? In einem Beschluss (16.07.2021, Az.: 8 U 1\/21 zu Az.: 2 O 457\/20 Landgericht Dessau-Ro\u00dflau) wird dargelegt, dass der erstinstanzliche Vortrag des gesch\u00e4digten Verbrauchers substantiiert sei, w\u00e4hrend die Beklagte diese Argumente nicht erheblich bestritten habe.<\/p>\n

Der Kl\u00e4ger hat vorgetragen, die Steuerungssoftware des streitgegenst\u00e4ndlichen Vierzylinder-Motors EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 erkenne, ob sich das Fahrzeug im Pr\u00fcfmodus befinde. Nur dann werde eine ausreichende Menge AdBlue f\u00fcr die Abgasreinigung eingespritzt, w\u00e4hrend die Zufuhr im realen Stra\u00dfenbetrieb gedrosselt werde. Dar\u00fcber hinaus hat der Kl\u00e4ger vorgetragen, die zur Erkennung des Precon und des Neuen Europ\u00e4ischen Fahrzyklus (NEFZ) implementierte Fahrkurve sei noch vorhanden. Dadurch sei das Fahrzeug in der Lage, den Pr\u00fcfstand zu erkennen und durch Ansteuerung entsprechender SCR-Dosierstrategien Abgasnachbehandlungsevents zu platzieren und somit f\u00fcr eine kurzzeitige Optimierung der NOx-Emissionswerte auf dem Pr\u00fcfstand zu sorgen.<\/p>\n

„Diese und andere Argumente hat der Kl\u00e4ger \u00fcberzeugend vorgetragen, sodass das Oberlandesgericht einen sehr wichtigen Beschluss gefasst hat. Demnach liegen auch bei dem VW-Motor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 SCR-Abschalteinrichtungen vor, denn es werden Standard-Emissionsstrategien verwendet, die beim Motorbetrieb zwischen einem genormten Pr\u00fcfzyklus f\u00fcr die EU-Typengenehmigung und anderen Betriebsbedingungen unterscheiden k\u00f6nnen und die zu einer geringeren Emissionsminderungsleistung f\u00fchren, wenn sie nicht unter der in der EU-Typgenehmigung vorgesehenen Bedingungen arbeiten“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat den Beschluss vor dem Oberlandesgericht Naumburg erwirkt.<\/p>\n

Entscheidend sei laut Gericht allein, dass eine ersichtlich auf Verbesserung der Emissionsverminderung abzielende Kombination aus AdBlue-Einspritzung und zus\u00e4tzlich beibehaltener erh\u00f6hter AGR-Rate nur auf dem Pr\u00fcfstand erfolgt und auch nur dort zus\u00e4tzlich eine erh\u00f6hte AdBlue-Einspritzung erfolgt, was alles \u00fcberhaupt nur dann einen Sinn ergibt, wenn allein dadurch die Grenzwerte sicher eingehalten werden k\u00f6nnen. „Der Einwand der Beklagten, dass die Grenzwerte auf dem Pr\u00fcfstand auch bei einer wie im Realbetrieb temperaturgesteuerten Verminderung der AGR eingehalten w\u00fcrden, ist nicht erheblich und auch nicht plausibel“, hei\u00dft es im Beschluss.<\/p>\n

Das Besondere daran: Der Beschluss – und damit h\u00f6chstwahrscheinlich auch das anschlie\u00dfende obergerichtliche Urteil – bezieht sich auf ein VW-Fahrzeug, das erst nach der 22. Kalenderwoche 2016 produziert worden ist. Bislang war die Fahrkurvenerkennung nur unstreitig bis zur Kalenderwoche 22\/2016 verwendet worden. Bei den vor der 22. Kalenderwoche 2016 produzierten Motoren des Typs EA288 war eine Fahrkurve zur Erkennung des Precon und des NEFZ verbaut. Erkannte die Motorsteuersoftware, dass sich das Fahrzeug auf dem Pr\u00fcfstand befand, wurde (bereits damals) im Gegensatz zum normalen Fahrbetrieb auch nach Erreichen der Betriebstemperatur des SCR-Katalysators von 200 Grad Celsius eine erh\u00f6hte AGR-Rate beibehalten.<\/p>\n

„Dass das Oberlandesgericht jetzt auch bei den Modellen, die nach diesem Zeitpunkt produziert worden sind, die Fahrkurvenerkennung anerkennt, k\u00f6nnte ein Wendepunkt im Dieselgate 2.0 sein. Die Verteidigungsstrategie der Volkswagen AG, die auf den Zeitpunkt der Produktion abstellt, k\u00f6nnte damit hinf\u00e4llig sein“, zeigt sich Verbraucheranwalt Dr. Gerrit W. Hartung von einer weiteren verbraucherfreundlichen Haltung der Gerichte \u00fcberzeugt.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de<\/a>
\nInternet:
www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/a><\/p>\n

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