{"id":72492,"date":"2021-09-13T14:40:07","date_gmt":"2021-09-13T12:40:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=72492"},"modified":"2021-09-13T14:40:07","modified_gmt":"2021-09-13T12:40:07","slug":"abgasskandal-der-audi-ag-sensationsurteil-bei-porsche-cayenne-s","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/72492\/abgasskandal-der-audi-ag-sensationsurteil-bei-porsche-cayenne-s\/","title":{"rendered":"Abgasskandal der Audi AG: Sensationsurteil bei Porsche Cayenne S!"},"content":{"rendered":"

M\u00f6nchengladbach (ots)<\/p>\n

Der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat f\u00fcr einen gesch\u00e4digten Verbraucher in einem Dieselverfahren gegen die Audi AG Schadenersatz \u00fcber dem Kaufpreis erstritten. Zudem hat das Gericht die Gesamtlaufleistung auf 400.000 Kilometer festgelegt.<\/p>\n

Im Dieselabgasskandal der Audi AG ist wirklich ein gro\u00dfer Wurf gelungen: Das Landgericht Bonn (Az.: 1 O 359\/20) hat die Audi AG verurteilt, an den Kl\u00e4ger 123.788,46 Euro nebst Zinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent \u00fcber dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2020 gegen \u00dcbergabe und \u00dcbereignung eines Porsche Cayenne S Diesel mit dem Dieselmotor EA898 und der Abgasnorm Euro 5 zu zahlen. Zudem wurde die Beklagte verurteilt, an den Kl\u00e4ger weitere 2.735,45 Euro nebst Zinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozent \u00fcber dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2020 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits tr\u00e4gt die Beklagte.<\/p>\n

Der gesch\u00e4digte Verbraucher hatte den Porsche Cayenne S mit 4,2 Litern Hubraum und acht Zylindern am 26. M\u00e4rz 2014 zu einem Kaufpreis von 107.884,48 Euro erworben. Zugleich schloss der Kl\u00e4ger mit der Kreissparkasse K\u00f6ln einen Darlehensvertrag zum Zwecke der Finanzierung des Kaufpreises mit einer Laufzeit von 15 Monaten, einer viertelj\u00e4hrlich zu zahlenden Darlehensrate von 6.710 Euro zuz\u00fcglich einer einmaligen Schlussrate in H\u00f6he von 6.650 Euro. Seither zahlte der Kl\u00e4ger s\u00e4mtliche monatlichen Darlehensraten. Die Gesamtverbindlichkeit betr\u00e4gt 114.010 Euro. Zudem hat der Kl\u00e4ger ca. 62.500 Euro in Umbauma\u00dfnahmen investiert. Bei Erhebung der Klage am 18. November 2020 wies das streitgegenst\u00e4ndliche Fahrzeug einen Kilometerstand von 189.430 Kilometern auf.<\/p>\n

Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das Sensationsurteil gegen die Audi AG erstritten. „Das Urteil ist insofern eine Sensation und m\u00f6glicherweise ein Game-Changer im gesamten Dieselabgasskandal der Audi AG, weil das Landgericht Bonn eine Gesamtlaufleistung des streitgegenst\u00e4ndlichen Fahrzeugs von 400.000 Kilometern definiert hat. \u00dcblicherweise gehen die Gerichte von 300.000 Kilometern Gesamtlaufleistung zur Berechnung der Nutzungsentsch\u00e4digung aus. Und in diesem Falle hat das Gericht die Umbauma\u00dfnahmen auch noch aus der Berechnung herausgenommen, woraus der extrem hohe Schadenersatz von 126.523,91 Euro entstanden ist. Die Urteilssumme ist somit h\u00f6her als der Kaufpreis wegen der Umbaukosten“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert.<\/p>\n

F\u00fcr das streitgegenst\u00e4ndliche Fahrzeug liegt ein verbindlich angeordneter R\u00fcckruf des Kraftfahrt-Bundesamts vom 18. M\u00e4rz 2020 vor. In dem diesem R\u00fcckruf zugrunde liegenden Bescheid geht das Kraftfahrt-Bundesamt davon aus, dass eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. „Diese setzt die zu einem geringeren Stickoxidaussto\u00df f\u00fchrende, ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Pr\u00fcfstand bestimmte Programmierung der Motorsteuerung im Modus 1 f\u00fcr den Fahrbetrieb auf der Stra\u00dfe au\u00dfer Kraft mit der Folge, dass der Stickoxidaussto\u00df im Fahrbetrieb auf der Stra\u00dfe h\u00f6her ist als auf dem Pr\u00fcfstand. Umgekehrt wird die im normalen Fahrbetrieb wirksame Programmierung etwa f\u00fcr die Abgasr\u00fcckf\u00fchrung auf dem Pr\u00fcfstand au\u00dfer Kraft gesetzt, indem die Motorsteuerung den sogenannten Modus 0, n\u00e4mlich den Betriebszustand f\u00fcr den normalen Fahrbetrieb auf der Stra\u00dfe, zu Gunsten eines ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Pr\u00fcfstandbetrieb bestimmten Modus abschaltet“, betont Dr. Gerrit W. Hartung.<\/p>\n

Die Argumente der Audi AG haben nicht verfangen. Sie vertrat unter anderem die Auffassung, ein etwaiger Schadensersatzanspruch scheitere jedenfalls an der erforderlichen Kausalit\u00e4t, da es nicht glaubhaft sei, dass der Kl\u00e4ger den Abschluss eines Kaufvertrags \u00fcber ein Fahrzeug mit einem Leergewicht von ca. zwei Tonnen mit 382 PS vollst\u00e4ndig von der Einhaltung von Stickoxidwerten abh\u00e4ngig gemacht haben wolle. „Dass das Gericht dies nicht akzeptiert, er\u00f6ffnet weitreichende Chancen f\u00fcr andere gesch\u00e4digte Halter hochmotorisierter Premiumfahrzeuge mit dem Dieselmotor EA898“, stellt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung heraus.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
\nInternet: www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/p>\n

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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