{"id":76118,"date":"2021-12-22T00:16:38","date_gmt":"2021-12-21T23:16:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=76118"},"modified":"2021-12-22T00:16:38","modified_gmt":"2021-12-21T23:16:38","slug":"dieselabgasskandal-der-daimler-ag-zwei-gutachten-weisen-pruefstanderkennung-nach-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/76118\/dieselabgasskandal-der-daimler-ag-zwei-gutachten-weisen-pruefstanderkennung-nach-2\/","title":{"rendered":"Dieselabgasskandal der Daimler AG: Zwei Gutachten weisen Pr\u00fcfstanderkennung nach"},"content":{"rendered":"

M\u00f6nchengladbach (ots)<\/p>\n

Zwei von der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten k\u00f6nnen im Dieselabgasskandal der Daimler AG um die Mercedes-Benz-Fahrzeuge E220 CDI mit dem Motortyp OM651 und der Abgasnorm Euro 5 f\u00fcr verbraucherfreundlichen Schwung sorgen.<\/p>\n

K\u00f6nnen zwei Privatgutachten zu Abschalteinrichtungen in der Motorsteuersoftware bei Mercedes-Benz-Fahrzeugen E220 CDI f\u00fcr eine erleichterte verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Dieselabgasskandal sorgen? Die Zusammenfassung der Ergebnisse, die den Landgerichten Berlin und Itzehoe in Dieselverfahren vorgelegt werden, spricht eindeutig daf\u00fcr.<\/p>\n

„Die Motorsteuersoftware des streitgegenst\u00e4ndlichen Fahrzeugs enth\u00e4lt eine Teststanderkennung, die den Neuen Europ\u00e4ischen Fahrzyklus (NEFZ) unter anderem an der geringen Motordrehzahl und der geringen ben\u00f6tigten Motorleistung erkennt und die K\u00fchlmittelsolltemperatur von IGCC auf 70 Grad Celsius absenkt. Das f\u00fchrt zu einer niedrigeren Motortemperatur und einer besseren Abgasr\u00fcckf\u00fchrk\u00fchlung als im Alltagsbetrieb. Ein dauerhafter Betrieb bei 70 Grad Celsius K\u00fchlmittelsolltemperatur h\u00e4tte einen erh\u00f6hten Verschlei\u00df zur Folge. Die Teststanderkennung bewirkt, dass bei dem f\u00fcr den st\u00e4dtischen Verkehr sehr wichtigen Betrieb auf Kurzstrecken und beim Kaltstart, die Emissionen im Alltagsbetrieb h\u00f6her sind als beim NEFZ-Fahrzyklus“, hei\u00dft es in dem Gutachten.<\/p>\n

Der Gutachter stellt im Anschluss an seine Ergebnisse anschaulich heraus, dass die Analyse der Motorsteuersoftware konkrete Handlungsanweisungen f\u00fcr einen Test auf einem Rollenpr\u00fcfstand ergebe. Durch einen solchen Test k\u00f6nne der Einfluss der Abschalteinrichtungen auf die Emissionen des streitgegenst\u00e4ndlichen Fahrzeugs bestimmt werden. Bei den Tests sollten der Schadstoffaussto\u00df, die Abgasr\u00fcckf\u00fchrungsrate und die K\u00fchlmitteltemperatur kontinuierlich gemessen werden. Da der Teststandmodus auch zu einem abweichenden Kraftstoffverbrauch und damit der C02-Emissionen f\u00fchren k\u00f6nne, sollte auch der Kraftstoffverbrauch gemessen werden.<\/p>\n

„Mit den Gutachten k\u00f6nnen wir dezidiert nachweisen, dass in den streitgegenst\u00e4ndlichen Mercedes-Benz-Fahrzeugen E220 CDI illegale Abschalteinrichtungen in Form der Pr\u00fcfstanderkennung vorliegen. Kommende Dieselverfahren k\u00f6nnen, bei gerichtlicher Anerkennung der Ergebnisse der Gutachten, zu diesen Mercedes-Benz-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651 und der Abgasnorm Euro 5 deutlich erleichtert werden. F\u00fcr gesch\u00e4digte Verbraucher ist das ein erheblicher Mehrwert“, sagt der M\u00f6nchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschlie\u00dflich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat die Privatgutachten in Auftrag gegeben.<\/p>\n

Diese Erkenntnisse passen zu den Ergebnissen einer \u00dcberpr\u00fcfung der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Diese dokumentiert in einem Expertengutachten acht bisher unbekannte Abschalteinrichtungen in der Mercedes-Benz-Baureihe E-Klasse mit der Abgasnorm Euro 6. „Mit diesen nach Auffassung der DUH eindeutig illegalen sogenannten ‚defeat devices‘ wird die wirksame Abgasreinigung durch den verbauten SCR-Katalysator reduziert. Das Ergebnis: Die realen Stickoxid-Emissionen auf der Stra\u00dfe liegen bis 500 Prozent \u00fcber dem gesetzlich festgeschriebenen Grenzwert“, hei\u00dft es.<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
\nDr. Gerrit W. Hartung
\nHumboldtstra\u00dfe 63
\n41061 M\u00f6nchengladbach
\nTelefon: 02161 68456-0
\nE-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
\nInternet: www.hartung-rechtsanwaelte.de<\/p>\n

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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