{"id":78407,"date":"2021-12-22T11:52:02","date_gmt":"2021-12-22T10:52:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=78407"},"modified":"2021-12-22T11:52:02","modified_gmt":"2021-12-22T10:52:02","slug":"bussgeldkatalog-das-sind-die-neuen-bussgelder-laut-stvo-novelle-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/78407\/bussgeldkatalog-das-sind-die-neuen-bussgelder-laut-stvo-novelle-2\/","title":{"rendered":"Bu\u00dfgeldkatalog: Das sind die neuen Bu\u00dfgelder laut StVO-Novelle"},"content":{"rendered":"

Das sind die neuen Bu\u00dfgelder laut StVO-Novelle<\/h2>\n

Berlin (ots)<\/span> Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und L\u00e4ndern jetzt auf eine Novelle der Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO) geeinigt. So sollen der Bu\u00dfgeldkatalog um weitere Tatbest\u00e4nde erg\u00e4nzt und die Bu\u00dfgelder bei Verst\u00f6\u00dfen erh\u00f6ht werden. Daf\u00fcr fanden die geplanten h\u00e4rteren Fahrverbote nun doch nicht in die \u00fcberarbeitete Verordnung f\u00fcr den Stra\u00dfenverkehr. Der Bundesrat muss den neuen Regeln und Strafen noch zustimmen.<\/p>\n

Unter dem Vorsitz Bremens konnten sich die Teilnehmer der Verkehrsministerkonferenz (VMK) nun nach monatelangen Diskussionen auf eine StVO-Novelle mit neuen Regeln und Bu\u00dfgeldern einigen. Hinzugekommen sind etwa neue Tatbest\u00e4nde und entsprechende Strafen bei Verst\u00f6\u00dfen. Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bu\u00dfgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Au\u00dferdem einigte sich die VMK zum Schutz von Radfahrern und Fu\u00dfg\u00e4ngern darauf, dass Lkw innerorts zuk\u00fcnftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen d\u00fcrfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, m\u00fcssen sie 70 Euro zahlen.<\/p>\n

Bu\u00dfgelder verdoppeln sich im neuen Bu\u00dfgeldkatalog<\/h2>\n

Die StVO-Novelle sieht an vielen Stellen auch eine starke Erh\u00f6hung der Bu\u00dfgelder an – in vielen F\u00e4llen verdoppeln sich die Strafen. Das ist beispielsweise bei Tempoverst\u00f6\u00dfen der Fall: Wer innerorts zwischen 16 und 20 km\/h zu schnell f\u00e4hrt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km\/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bu\u00dfgelder ist im neuen Bu\u00dfgeldkatalog bei allen Verst\u00f6\u00dfen gegen die vorgegebene H\u00f6chstgeschwindigkeit vorgesehen.<\/p>\n

Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den Halter dann bis zu 55 Euro, statt wie bisher 15 Euro. Noch teurer ist es, mit dem Auto einen Fahrrad- und Gehweg zu blockieren oder in zweiter Reihe zu parken. Dann werden bis zu 110 Euro f\u00e4llig. Ebenfalls untersagt ist das sogenannte Auto-Posing. Wer unn\u00f6tig viel hin- und herf\u00e4hrt und wenn das zur L\u00e4rm- oder Abgasbel\u00e4stigung f\u00fchrt, muss mit einem Bu\u00dfgeld in H\u00f6he von bis zu 100 Euro statt aktuell 20 Euro rechnen.<\/p>\n

Neue Fahrverbote sind in StVO-Novelle nicht vorgesehen<\/h2>\n

An einer Stelle k\u00f6nnen Autofahrer aber aufatmen: Die h\u00e4rteren Fahrverbotsregelungen kommen mit dem neuen Bu\u00dfgeldkatalog nicht. Urspr\u00fcnglich sah die StVO-Novelle aus dem Fr\u00fchjahr 2020 vor, bereits f\u00fcr inner\u00f6rtliche Geschwindigkeitsverst\u00f6\u00dfe ab 21 km\/h Fahrverbote zu verh\u00e4ngen. Autofahrer und Verb\u00e4nde kritisierten diesen Grenzwert als zu streng und unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig. Nun wurde diese \u00c4nderung wieder aus der Novelle gestrichen. Wie beim aktuell g\u00fcltigen Bu\u00dfgeldkatalog soll auch zuk\u00fcnftig erst ab einer Geschwindigkeits\u00fcberschreitung von 26 km\/h oder mehr ein Fahrverbot verh\u00e4ngt werden.<\/p>\n

Am 17. September 2021 wird sich der Bundesrat mit der nun vorgeschlagenen StVO-Novelle befassen. Erst nach Zustimmung des Bundesrats kann der neue Bu\u00dfgeldkatalog in Kraft treten. Ziel ist es, die \u00fcberarbeitete Stra\u00dfenverkehrsordnung noch vor der Bundestagswahl einzuf\u00fchren, so die Verkehrsministerkonferenz.<\/p>\n

Zum Hintergrund: Im Fr\u00fchjahr 2020 war die Versch\u00e4rfung des Bu\u00dfgeldkatalogs bereits beschlossen worden. Dann musste diese Version der StVO-Novelle jedoch aufgrund eines Formfehlers wieder zur\u00fcckgenommen werden. Die hitzigen Diskussionen \u00fcber Art und H\u00e4rte der neuen Strafen zwischen den Parteien verhinderten eine schnelle Korrektur der Novelle. Seitdem herrscht Unsicherheit \u00fcber die genaue H\u00f6he der Strafen und die Zul\u00e4ssigkeit von Fahrverboten. Autofahrer, denen laut aktuellem Bu\u00dfgeldbescheid Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, sollten sich daher anwaltlich beraten lassen. Nicht immer sind Bu\u00dfgeldbescheid und Strafe rechtens.<\/p>\n

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN ber\u00e4t und vertritt Autofahrer in Bu\u00dfgeldverfahren. In einem kostenlosen Erstgespr\u00e4ch pr\u00fcfen die Anw\u00e4lte, ob sich ein Einspruch gegen den Bu\u00dfgeldbescheid lohnt und ob sich Fahrverbote oder Punkte in Flensburg verhindern lassen.<\/p>\n

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