{"id":78458,"date":"2021-12-22T12:15:07","date_gmt":"2021-12-22T11:15:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=78458"},"modified":"2021-12-22T12:15:07","modified_gmt":"2021-12-22T11:15:07","slug":"wohnmobil-abgasskandal-schlaegt-immer-hoehere-wellen-neue-abgas-messungen-anklage-gegen-stellantis-manager-in-usa-erstes-gerichtsurteil-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/78458\/wohnmobil-abgasskandal-schlaegt-immer-hoehere-wellen-neue-abgas-messungen-anklage-gegen-stellantis-manager-in-usa-erstes-gerichtsurteil-2\/","title":{"rendered":"Wohnmobil-Abgasskandal schl\u00e4gt immer h\u00f6here Wellen Neue Abgas-Messungen, Anklage gegen Stellantis-Manager in USA, erstes Gerichtsurteil"},"content":{"rendered":"

Aufruhr in der Wohnmobil-Szene: Nach neuesten Erkenntnissen h\u00e4tten hunderttausende Wohnmobile keine Zulassung erhalten d\u00fcrfen. Grund: Deren Abgaswerte liegen bis zu 20-mal h\u00f6her, als es die Grenzwerte gestatten. Die mit den Klassen Euro 5 oder Euro 6 zugelassenen Wohnmobile fahren faktisch als Euro-0-Fahrzeuge \u00fcber die Stra\u00dfe, der Schadstoffaussto\u00df liegt weit jenseits jeder Abgasnorm. Das zeigen neue, unabh\u00e4ngige Messungen der Deutsche Umwelthilfe.<\/p>\n

Die neuen Vorw\u00fcrfe erfassen in erster Linie Wohnmobile mit Fiat- und Iveco-Motoren, womit rund 80 Prozent der in Deutschland verkauften Reisefahrzeuge betroffen w\u00e4ren. „Aufgrund der Messwerte liegt der Verdacht auf eine illegale Abschalteinrichtung klar auf der Hand.“ erl\u00e4utert Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der auf Verbraucherrechte spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ.<\/p>\n

Damit nicht genug, mittlerweile muss sich der Stellantis-Konzern, zu dem Fiat Chrysler Automobiles (FCA) geh\u00f6rt, auch in den USA gegen Betrugs-Vorw\u00fcrfe verteidigen. Hier kam es zu Anklagen gegen hochrangige Konzernmanager. Auch betroffene Kunden in Deutschland f\u00fchren bereits eine Vielzahl von Schadensersatzklagen gegen Stellantis.<\/p>\n

Vor dem Landgericht Koblenz wurde bereits einem betroffenen Kunden aufgrund seiner Klage die R\u00fcckzahlung des Kaufpreises abz\u00fcglich einer Nutzungsentsch\u00e4digung zugesprochen, gegen R\u00fcckgabe des Wohnmobils. Das Gericht best\u00e4tigte eine vors\u00e4tzliche sittenwidrige Sch\u00e4digung durch den Hersteller (Az. 12 O 316\/20, Vers\u00e4umnisurteil). Auch ein Behalten des Wohnmobils ist nach einer Klage m\u00f6glich.<\/p>\n

Experten zufolge ist die Abgasreinigung offenbar so kalibriert, dass sie genau w\u00e4hrend der Dauer eines standardisierten Testzyklus aktiv bleibt und sich anschlie\u00dfend abschaltet. Daraus folgen die katastrophalen Ergebnisse bei „echten“ Stra\u00dfen-Tests.<\/p>\n

Diese Pr\u00fcfstandserkennung, auch „Cycle Beating<\/strong>“ genannt, f\u00fchrte jetzt in den USA zu Anklagen gegen mindestens drei Top-Manager des aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen Stellantis-Konzerns. Den italienischen Managern wird unter anderem Verschw\u00f6rung zum Betrug und Versto\u00df gegen den „Clean Air Act“ vorgeworfen. Wegen \u00e4hnlicher Vorw\u00fcrfe musste VW eine milliardenschwere Strafe zahlen, einige Manager wurden zu Haftstrafen verurteilt. In den USA sollen insbesondere Pick-Up-Trucks betroffen sein. Bereits 2019 zahlte Fiat in den USA eine Geldauflage von 800 Millionen US-Dollar wegen Diesel-Manipulationen – ohne Anerkennung eines Fehlverhaltens.<\/p>\n

In Deutschland droht hunderttausenden Wohnmobil-Besitzern jetzt neben der Erkenntnis, dass das Fahrzeug die Abgaswerte eines Schwerlasters aufweist, vor allem ein immenser Wertverlust. „Hierf\u00fcr muss der Hersteller die Kunden entsch\u00e4digen. Letztendlich wird es so ablaufen, wie bereits aus dem VW-Skandal bekannt, und die Gerichte werden sich auf die Seite der K\u00e4ufer stellen“ erwartet Dr. V. Ghendler. Insbesondere die bereits gefestigte BGH-Rechtsprechung komme hier zugunsten der Verbraucher zum Tragen. Aus diesem Grund decken auch alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die jeweiligen Klagen ab, sofern die Versicherung bereits zum Kaufzeitpunkt bestand<\/p>\n

Die Anwaltskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ bietet beispielsweise eine kostenlose Erstberatung und Pr\u00fcfung der Anspr\u00fcche an. So k\u00f6nnen Wohnmobilbesitzer anschlie\u00dfend selbst entscheiden, ob sie juristisch vorgehen m\u00f6chten.<\/p>\n

 <\/p>\n

Pressekontakt:<\/strong><\/p>\n

Ilja Ruvinskij, Fachanwalt f\u00fcr Bank- und Kapitalmarktrecht
\nTelefon: 0221 \/ 986 584 83
\nE-Mail: presse@anwalt-kg.de<\/p>\n

 <\/p>\n

Original-Content von: KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span><\/p>\n

 <\/p>\n

Weitere Themen:<\/strong><\/p>\n