{"id":80878,"date":"2022-01-13T13:00:51","date_gmt":"2022-01-13T12:00:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=80878"},"modified":"2022-01-13T13:00:51","modified_gmt":"2022-01-13T12:00:51","slug":"loesungen-auch-fuer-e-fahrzeuge-notwendig-kraftstoffverbrauch-wird-mittels-fahrzeuginterner-ueberwachungseinrichtung-obfcm-dokumentiert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/80878\/loesungen-auch-fuer-e-fahrzeuge-notwendig-kraftstoffverbrauch-wird-mittels-fahrzeuginterner-ueberwachungseinrichtung-obfcm-dokumentiert\/","title":{"rendered":"L\u00f6sungen auch f\u00fcr E-Fahrzeuge notwendig Kraftstoffverbrauch wird mittels fahrzeuginterner \u00dcberwachungseinrichtung (OBFCM) dokumentiert"},"content":{"rendered":"

Seit 1. Januar 2020 m\u00fcssen neu typgenehmigte Pkw-Modelle (Klasse M1) verpflichtend mit der sog. OBFCM-Einrichtung (OnBoard Fuel Consumption Monitoring) ausger\u00fcstet sein. F\u00fcr die Erstzulassung von neuen Pkw ist dies seit 1. Januar 2021 verbindlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass sowohl der Kraftstoffverbrauch als auch der Stromverbrauch (bei Plug-In-Hybriden) gemessen und \u00fcber die gesamte Lebensdauer im Fahrzeug gespeichert werden muss.<\/p>\n

Die Daten aus dem OBFCM sollen zur Feststellung von Abweichungen zwischen den Laborwerten und den Verbrauchswerten im tats\u00e4chlichen Fahrbetrieb dienen. Somit soll die L\u00fccke zwischen Pr\u00fcfstandsmessungen und Realemissionen weiter reduziert werden, um noch realistischere Verbrauchsangaben f\u00fcr die K\u00e4ufer zu erhalten.<\/p>\n

Seit 1. Januar 2021 sind die Fahrzeughersteller verpflichtet die Daten durch ihre Vertragswerkst\u00e4tten im Zuge jeder Wartung oder Reparatur eines Fahrzeuges zu erheben. Ab 20. Mai 2023 soll die Datenerhebung auch im Rahmen der Hauptuntersuchung durch die Pr\u00fcforganisationen erfolgen.<\/p>\n

Der ADAC h\u00e4lt den Ansatz, die L\u00fccke zwischen Laborwerten und den Verbrauchswerten im tats\u00e4chlichen Fahrbetrieb zu schlie\u00dfen, f\u00fcr richtig. Wichtig ist jedoch, dass deren Zweckbindung sichergestellt ist. Denn, die Vorschriften richten sich an die Fahrzeughersteller und d\u00fcrfen nicht zur \u00dcberwachung des Autofahrers dienen.<\/p>\n

Ferner m\u00fcssen Datenschutz und Datensicherheit bei der Datenspeicherung und Verwertung gew\u00e4hrleistet werden.<\/p>\n

Entsprechend fordert der ADAC, dass jeder Fahrzeughalter Informationen \u00fcber die individuellen Daten seines Fahrzeuges bekommt, unabh\u00e4ngig davon, von wem diese ausgelesen werden.<\/p>\n

Verbraucher sollten wissen, dass sie dem Auslesen der OBFCM-Werte auch widersprechen k\u00f6nnen, wenn sie ihre Daten nicht weitergeben m\u00f6chten.<\/p>\n

Klare Prozesse, wie der Widerspruch zu erfolgen hat, sind seitens des Gesetzgebers umgehend festzulegen.<\/p>\n

Die Ausr\u00fcstungspflicht mit einer OBFCM-Einrichtung und die damit verbundene \u00dcberwachung des Kraftstoffverbrauchs und deren Daten\u00fcbertragung gelten aktuell nur f\u00fcr Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sowie (Plug-In-)Hybridfahrzeuge, die mit Diesel, Biodiesel, Benzin oder Ethanol betrieben werden. Reine Elektrofahrzeuge sind ausgenommen, ebenso wie gasbetriebene Fahrzeuge (CNG, LPG). Diese L\u00fccke sollte nach \u00dcberzeugung des ADAC geschlossen werden und OBFCM auch f\u00fcr E-Autos und gasbetriebene Fahrzeuge genutzt werden. Denn auch hier sind Abweichungen zwischen Laborwerten und realen Verbrauchswerten festzustellen.<\/p>\n

Ob das eigene Fahrzeug die Funktion unterst\u00fctzt, kann \u00fcber die Emissionsschl\u00fcsselnummer „36AP“ im Fahrzeugschein (Feld 14.1) herausgefunden werden. Beim Gebrauchtwagenkauf kann sich ein genauer Blick auf die Werte lohnen: Sie k\u00f6nnen ein Indiz f\u00fcr das Fahrprofil des Vorbesitzers sein.<\/p>\n

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter adac.de<\/p>\n

Pressekontakt:<\/p>\n

ADAC Kommunikation
\nT +49 89 76 76 54 95
\naktuell@adac.de<\/p>\n

Original-Content von: ADAC, \u00fcbermittelt durch news aktuell<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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