{"id":82969,"date":"2022-03-24T14:59:12","date_gmt":"2022-03-24T13:59:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=82969"},"modified":"2022-03-24T14:59:12","modified_gmt":"2022-03-24T13:59:12","slug":"ade-leuchtstofflampen-ausphasung-von-konventionellen-lampen-in-2023","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/82969\/ade-leuchtstofflampen-ausphasung-von-konventionellen-lampen-in-2023\/","title":{"rendered":"Ade Leuchtstofflampen: Ausphasung von konventionellen Lampen in 2023"},"content":{"rendered":"
Durch die RoHS Richtlinie folgt nun der Abschied von Kompaktleuchtstofflampen f\u00fcr Hersteller zum 25. Februar 2023 und f\u00fcr die meisten linearen Leuchtstofflampen zum 25. August 2023.<\/p>\n
M\u00fcnchen, 24.03.2022 – 2021 wurden die bisherigen europ\u00e4ischen, produktbezogenen \u00d6kodesign-Richtlinien durch die neue EU-Produktverordnung f\u00fcr Lichtquellen und Betriebsger\u00e4te (2019\/2020\/EU) aufgehoben. Lampen und Lichtquellen sind seitdem versch\u00e4rften Energieeffizienzregelungen unterworfen. Durch die RoHS Richtlinie folgt nun der Abschied von Kompaktleuchtstofflampen f\u00fcr Hersteller zum 25. Februar 2023 und f\u00fcr die meisten linearen Leuchtstofflampen zum 25. August 2023.<\/p>\n
Mit den sogenannten Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffr\u00f6hren (kreisf\u00f6rmige T5- sowie lineare T5- und T8-Lampen) wurde Deutschland in den letzten Jahrzehnten \u00fcberwiegend beleuchtet. Nun steht ihnen der Abschied bevor: Zum 25. Februar 2023 verbannt die EU Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltger\u00e4t. T8- und T5-Leuchtsofflampen d\u00fcrfen ab dem 25. August 2023 in Europa nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, da jetzt auch die EU-Richtlinie zur Begrenzung gef\u00e4hrlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikger\u00e4ten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) greift.<\/p>\n
Weitere konventionelle Lampen werden nach der \u00d6kodesign-Verordnung ausgephast. Grundlage sind die Verordnungen 2019\/2020\/EU und 2019\/2015\/EU. Zum 1. September 2023 entfallen dann die meisten Typen der zurzeit noch erlaubten Halogenlampen.<\/p>\n
Ausnahmen bei der aktuellen Ausphasung
\nBei der Ausphasung d\u00fcrfen die Hochvolt-Halogenlampen (R7s <= 2.700 Lumen) bleiben. Zudem sind zahlreiche Speziallampen und Leuchtmittel f\u00fcr Spezialanwendungen nur teilweise oder gar nicht betroffen:\n\n\n – Lampen unter 60 Lumen oder \u00fcber 82.000 Lumen
\n – Engstrahlende Lichtquellen (< 10 Grad)
\n – Infrarot-Lichtquellen (au\u00dfer R7s in bestehenden L\u00e4ngen)
\n – UV-Strahler (> 2mW\/klm)
\n – Spezial-Anwendungen z. B. f\u00fcr \u00d6fen (300 Grad Celsius) oder Signalgebung.<\/p>\n
\nUmgang mit Lagerbest\u00e4nden
\nAuch wenn die Ausphasung ansteht, m\u00fcssen Leuchtmittel nicht zwangsl\u00e4ufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen d\u00fcrfen auch noch in Betrieb genommen werden.
\nE-Handwerksbetriebe und H\u00e4ndler d\u00fcrfen ihre Lagerbest\u00e4nde an Lampen noch abverkaufen und installieren. Es besteht kein Anwendungsverbot. Sie sollten sich jedoch auf die Ver\u00e4nderungen einstellen, zum Beispiel bei der Planung von Anlagen.
\nVon Herstellern und Importeuren ist zu beachten, dass sie keine weiteren Lampen, die die Mindesteffizienzkriterien nicht erf\u00fcllen, nach dem Stichtag in der EU in Verkehr bringen d\u00fcrfen.<\/p>\n
Illegale Verk\u00e4ufe auf Online-Marktpl\u00e4tzen
\nAllerdings ist es der EU und dem deutschen Gesetzgeber sowie den Vollzugsbeh\u00f6rden bisher nicht gelungen, den illegalen Verkauf von ausgephasten Leuchtmitteln auf Online-Marktpl\u00e4tzen zu unterbinden. Es ist damit zu rechnen, dass sich dies mit der anstehenden Ausphasung der Leuchtstoff\u00f6hren im Jahr 2023 nicht \u00e4ndern wird und \u00fcber Online-Markpl\u00e4tze die ausgephasten Lampen importiert aus dem Ausland in Verkehr gebracht werden. Die ersten Gl\u00fchlampen wurden bereits im September 2009 ausgephast und werden auf Online-Marktpl\u00e4tzen, nach \u00fcber einem Jahrzehnt, dem Verbraucher immer noch massenweise angeboten.<\/p>\n
Ausgediente Leuchtstofflampen zur Sammelstelle
\nIm Gegensatz zu Halogenlampen fallen Energiesparlampen, LED-Lampen (u. a. auch LED- Filament-Lampen) sowie Leuchtstoffr\u00f6hren oder Hochdruckentladungslampen unter das ElektroG und m\u00fcssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden.<\/p>\n
Unter www.sammelstellensuche.de<\/a> sind mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes Sammelstellen f\u00fcr die kostenlose Abgabe von kleinen und gro\u00dfen Mengen Altlampen zu finden.<\/p>\n Detaillierte Informationen zu den neuen Energieeffizienzanforderungen bei Lampen sind den mitgesendeten Dateien zu entnehmen und unter www.lightcycle.de\/profis\/neue-energieeffizienzanforderungen<\/a> einzusehen.<\/p>\n <\/p>\n Verantwortlicher f\u00fcr diese Pressemitteilung:<\/p>\n Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
Frau Pauline Beier
Elsenheimerstr. 55a
80687 M\u00fcnchen
Deutschland<\/p>\n