{"id":83095,"date":"2022-03-25T10:01:15","date_gmt":"2022-03-25T09:01:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.autoopen.de\/?p=83095"},"modified":"2022-03-25T10:01:15","modified_gmt":"2022-03-25T09:01:15","slug":"arag-stimmt-das","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.autoopen.de\/83095\/arag-stimmt-das\/","title":{"rendered":"ARAG, stimmt das?"},"content":{"rendered":"

ARAG Experten r\u00e4umen mit allgemeinen Irrt\u00fcmern auf<\/span><\/p>\n

Kein Lohn bei Nachtschicht zur Zeitumstellung
\nArbeitnehmer, die pro Stunde bezahlt werden und an diesem Wochenende von Samstag auf Sonntag eine Nachtschicht haben, schauen finanziell in die R\u00f6hre. Denn dann werden die Uhren von zwei auf drei Uhr vorgestellt, d. h., es geht eine Stunde verloren. Und damit auch der Stundenlohn f\u00fcr diese Zeit. Immerhin: Laut ARAG Experten m\u00fcssen sie die Stunde auch nicht nacharbeiten. Wer einen festen Monatslohn bekommt, hat Gl\u00fcck: Die fehlende Stunde hat keine finanziellen Folgen.<\/p>\n

\nParkl\u00fccke: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?
\nAn einer Parkl\u00fccke hat derjenige Vorrang, der sie zuerst unmittelbar erreicht. Und „unmittelbar“ meint nicht, sich auf der gegen\u00fcberliegenden Stra\u00dfenseite auf gleicher H\u00f6he der Parkl\u00fccke zu befinden. Vorrang hat man auch dann noch, wenn man zuerst an der Parkl\u00fccke angekommen ist, aber zun\u00e4chst daran vorbeif\u00e4hrt, um dann r\u00fcckw\u00e4rts einzuparken oder anderweitig zu rangieren. Auch das Warten auf eine Parkl\u00fccke ist nach Auskunft der ARAG Experten streng geregelt: Dr\u00e4ngelt sich ein anderer Fahrer in die Parkl\u00fccke vor, w\u00e4hrend das ausparkende Auto dem Wartenden noch den Weg versperrt, verst\u00f6\u00dft er gegen die Stra\u00dfenverkehrsordnung (StVO) und erf\u00fcllt damit einen Bu\u00dfgeldtatbestand. Es kann ein Ordnungsgeld von 10 Euro f\u00e4llig werden.<\/p>\n

Wer als Autofahrer auf Nummer sicher gehen m\u00f6chte und eine freie Parkl\u00fccke reserviert, indem er beispielsweise seinen Beifahrer dort hinstellt, bis er die L\u00fccke mit dem Fahrzeug erreicht, verst\u00f6\u00dft ebenfalls gegen die StVO. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Vorrang an einer Parkl\u00fccke nur dem Fahrzeugf\u00fchrer selbst gew\u00e4hrt wird. <\/p>\n

Weitere interessante Informationen unter:
\n https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/auto-und-verkehr\/<\/a><\/p>\n

\nFast car oder lahme Ente?
\nIn ihrer ber\u00fchmten Deb\u00fctsingle „Fast Car“ tr\u00e4umt Tracy Chapman davon, mit einem schnellen Auto aus ihrem Leben ausbrechen zu k\u00f6nnen. Im Wagen vor Henry Valentino f\u00e4hrt ein h\u00fcbsches M\u00e4dchen wahrscheinlich nicht ganz so schnell, denn sie ist in ihrer Ente unterwegs. In welchem Fahrzeug auch immer – wer zu langsam oder zu schnell f\u00e4hrt und dadurch den Verkehr behindert, verh\u00e4lt sich pflichtwidrig und riskiert ein Bu\u00dfgeld. Dabei warnen die ARAG Experten nicht nur Raser. Auch Schleicher d\u00fcrfen, obwohl es keine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstra\u00dfen gibt, den Verkehrsfluss nicht durch ihr Schneckentempo behindern. Daher d\u00fcrfen diese Stra\u00dfen auch nur mit Fahrzeugen befahren werden, deren H\u00f6chstgeschwindigkeit mehr als 60 Kilometer pro Stunde betr\u00e4gt.<\/p>\n

Weitere interessante Informationen unter:
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https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/auto-und-verkehr\/<\/a><\/p>\n

\nHandy am Ohr w\u00e4hrend der Fahrt erlaubt
\nEs klingt kurios, doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Handy am Ohr w\u00e4hrend der Autofahrt in einer Ausnahme erlaubt sein kann: Wenn der Fahrer nachweislich ein Ohrenleiden hat und dies auch glaubw\u00fcrdig best\u00e4tigen kann, darf er sein Ohr zur Linderung der Schmerzen mit dem Telefon w\u00e4rmen. Denn die meisten Ger\u00e4te erw\u00e4rmen sich, wenn der Akku geladen wird. Und genau dies hatte ein Fahrer, behauptet – auch wenn das Gericht ihm schlussendlich nicht glaubte (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi 606\/07). Allerdings warnen die ARAG Experten alle \u00fcbrigen Autofahrer: Das Handy am Ohr ist nur erlaubt, wenn der Wagen steht und der Motor auch ausgeschaltet ist. Die kurzfristige Motorpause bei Fahrzeugen mit Start-Stop-Automatik z\u00e4hlt \u00fcbrigens nicht dazu! Ansonsten darf im Auto nur telefonieren, wer eine Freisprecheinrichtung besitzt und diese f\u00fcr das Gespr\u00e4ch auch nutzt. Quasselstrippen, die auf den Kl\u00f6nschnack mit dem Handy am Ohr nicht verzichten k\u00f6nnen, m\u00fcssen mit mindestens einem Punkt in Flensburg und einem Bu\u00dfgeld von 100 Euro rechnen.<\/p>\n

Weitere interessante Informationen unter:
\n
https:\/\/www.arag.de\/service\/infos-und-news\/rechtstipps-und-gerichtsurteile\/auto-und-verkehr\/<\/a><\/p>\n

Die ARAG ist das gr\u00f6\u00dfte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualit\u00e4tsversicherer. Sie ist der weltweit gr\u00f6\u00dfte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 L\u00e4ndern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG \u00fcber ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen M\u00e4rkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine f\u00fchrende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgesch\u00e4ft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.<\/p>\n

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 D\u00fcsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Fa\u00dfbender
\nVorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler<\/p>\n

Sitz und Registergericht D\u00fcsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995<\/p>\n

Firmenkontakt<\/b>
\nARAG SE
\nJennifer Kallweit
\nARAG Platz 1
\n40472 D\u00fcsseldorf
\n+49 211 963-3115
\n
Jennifer.Kallweit@ARAG.de<\/a>
\n
http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p>\n

\nPressekontakt<\/b>
\nKlaarkiming Kommunikation
\nClaudia Wenski
\nSteinberg 4
\n24229 D\u00e4nischenhagen
\n+49 4349 – 22 80 26
\n
cw@klaarkiming-kommunikation.de<\/a>
\n
http:\/\/www.ARAG.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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\nParkl\u00fccke: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst?
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