Ein professioneller Verwertungsprozess führt Altfahrzeuge rechtskonform und ressourcenschonend in den Kreislauf zurück. Maßgeblich sind die EU-Altfahrzeugrichtlinie sowie nationale Vorschriften, die Wiederverwendung priorisieren, Recyclingquoten vorgeben und eine lückenlose Dokumentation verlangen.
Annahme – Prüfung, Dokumentation und Rechtssicherheit
Der Einstieg in die Verwertung stellt die korrekte Identifikation und Dokumentation des Fahrzeugs sicher. Ziel ist die eindeutige Zuordnung, die Erfüllung der Nachweispflichten und die Weichenstellung für Wiederverwendung und Recycling.
Identitäts- und Papiereprüfung (Zulassungsbescheinigungen, Fahrgestellnummer).
Erfassung des Fahrzeugzustands, Kilometerstands und relevanter Schäden.
Ausstellung bzw. Vorbereitung des Verwertungsnachweises durch den zertifizierten Demontagebetrieb.
Prüfung auf Gefahrstoffe und Hochvoltsysteme (HV), Festlegung des sicheren Handlings.
Anlage des Datensatzes für interne Rückverfolgbarkeit und spätere Berichterstattung.
Die rechtlichen Pflichten zur Überlassung, Rücknahme und Nachweisführung ergeben sich aus der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV).
Trockenlegung – sichere Entleerung aller Betriebsflüssigkeiten
Vor Demontage und Shreddern werden sämtliche Flüssigkeiten und Drucksysteme fachgerecht entfernt, um Brand-, Explosions- und Umweltgefahren auszuschließen. Dazu zählen Kraftstoffe, Motor- und Getriebeöle, Kühl- und Bremsflüssigkeiten sowie Kältemittel.
Die Trockenlegung...
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