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Wohnmobil-Abgasskandal schlägt immer höhere Wellen Neue Abgas-Messungen, Anklage gegen Stellantis-Manager in USA, erstes Gerichtsurteil

Aufruhr in der Wohnmobil-Szene: Nach neuesten Erkenntnissen hätten hunderttausende Wohnmobile keine Zulassung erhalten dürfen. Grund: Deren Abgaswerte liegen bis zu 20-mal höher, als es die Grenzwerte gestatten. Die mit den Klassen Euro 5 oder Euro 6 zugelassenen Wohnmobile fahren faktisch als Euro-0-Fahrzeuge über die Straße, der Schadstoffausstoß liegt weit jenseits jeder Abgasnorm. Das zeigen neue, unabhängige Messungen der Deutsche Umwelthilfe. Die neuen Vorwürfe erfassen in erster Linie Wohnmobile mit Fiat- und Iveco-Motoren, womit rund 80 Prozent der in Deutschland verkauften Reisefahrzeuge betroffen wären. "Aufgrund der Messwerte liegt der Verdacht auf eine illegale Abschalteinrichtung klar auf der Hand." erläutert Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der auf Verbraucherrechte spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Damit nicht genug, mittlerweile muss sich der Stellantis-Konzern, zu dem Fiat Chrysler Automobiles (FCA) gehört, auch in den USA gegen Betrugs-Vorwürfe verteidigen. Hier kam es zu Anklagen gegen hochrangige Konzernmanager. Auch betroffene Kunden in Deutschland führen bereits eine Vielzahl...

Daimler zittert im Abgasskandal: Gerichte entscheiden jetzt reihenweise für Mercedes-Kunden Wichtiges OLG-Urteil aus Frankfurt hilft tausenden Klägern

Köln (ots) Im Dieselskandal gerät Daimler immer stärker unter Druck: Unzählige Kunden verlangen Schadensersatz wegen illegaler Abgas-Manipulationen und erzielen siegreiche Urteile vor Gericht. Rückenwind erhalten sie nun auch noch durch ein sensationelles Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts vom 20. Mai 2021 (Aktenzeichen 3 U 7/20). Der Kläger kaufte 2013 eine gebrauchte E-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 642 für 37.000 Euro. Später zeigte sich, dass in dem Auto diverse technische Einrichtungen enthalten sind, die für eine Abschaltung der Abgasreinigung sorgen. Das LG Frankfurt hatte sich mit dieser Frage aber gar nicht näher befasst und die Klage des Kunden abgewiesen. Das war vorschnell, wie das OLG entschied. Die Begründungen des Klägers waren so konkret und schlüssig, dass die Abweisung ein "wesentlicher Verfahrensfehler" war, so das OLG. Daher muss das LG Frankfurt neu verhandeln, nach der Rüge durch das OLG diesmal mit deutlich besseren Vorzeichen für den Kläger. OLG Frankfurt zeigt sich deutlich verbraucherfreundlicher "Sensationell daran...

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