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Automobilhersteller - Seite 109

Der neue Ford Kuga ist ab Oktober bestellbar – Verkaufspreis: ab 31.900 Euro

Köln (ots) - Die dritte Generation dieses SUV-Bestsellers kommt im Frühjahr 2020 auf den Markt - Ford bietet für das neue Crossover SUV auch einen Mild-Hybrid- und einen Plug-in-Hybrid-Antrieb an - ein Voll-Hybrid-Modell folgt zu einem späteren Zeitpunkt - Zunächst drei Ausstattungslinien: Titanium, Titanium X und ST-Line X Der neue Ford Kuga, ein 5-türiges Crossover SUV, ist startbereit: Kunden können die dritte Generation dieses europäischen Erfolgsmodells von Ford ab Oktober bestellen. Verkaufspreis: ab 31.900 Euro. Das mittelgroße Sport Utility Vehicle des Kölner Automobilherstellers steht zum Marktstart im Frühjahr 2020 in den Ausstattungslinien Titanium, Titanium X und ST-Line X in der Preisliste und wird zunächst mit vier unterschiedlichen Antriebskonzepten angeboten: einem 1,5-Liter-EcoBoost-Benziner, einem 2,0-Liter-EcoBlue mild-Hybrid (mHEV) mit 48-Volt-Technologie, einem 2,0-Liter-EcoBlue-Diesel sowie einem 2,5-Liter-Duratec-Benziner Plug-in-Hybrid (PHEV). Zu einem späteren Zeitpunkt steht dann auch eine Voll-Hybrid-Version (FHEV) zur Wahl. Alle Motorisierungen erfüllen die Abgasnorm Euro 6d TEMP EVAP ISC. Ford bietet drei Hybrid-Systeme...

Urteil im Abgasskandal – Klägerin fährt 73.000 km kostenlos Auto und erhält zusätzlich 3.500 EUR Landgericht Kassel: Geschädigte VW Kundin schuldet keinen Nutzungsersatz für...

Kassel / Trier (ots) Nachdem der Volkswagen Konzern im September 2015 offengelegt hat, in Millionen von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor des Typs EA189 unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben, lässt VW die geschädigten Autokäufer bei der Forderung nach Schadensersatz ohne gerichtlichen Zwang auch vier Jahre nach Bekanntwerden des Skandals noch immer “im Regen stehen”. Den betroffenen Autobesitzern bleibt nichts anders übrig, als ihre Schadensersatzansprüche gegen den Automobilhersteller gerichtlich durchzusetzen. Jetzt hat das Landgericht Kassel in einem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig geführten Verfahren gegen die Volkswagen AG vom 04.09.2019 (Az. 8 O 2320/18) einer geschädigten Autofahrerin – soweit ersichtlich erstmalig – das rechtliche Maximum an Schadensersatz zugesprochen. In dem Verfahren vor dem Landgericht Kassel hatte die Besitzerin eines VW Touran geklagt. Nachdem sie das Fahrzeug im August 2015 zu einem Kaufpreis von 21.470 EUR und einer Laufleistung von 5.537 km gekauft hatte, reichte...

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