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Weihnachtlich geschmückte Autos: Sicherheit geht vor

R+V-Infocenter: Dekorationsartikel im Auto müssen gut gesichert sein Wiesbaden, 9. Dezember 2022. Blinkende LED-Weihnachtsbäume, leuchtende Nikolaus-Anhänger oder Schneeflocken-Fensterbilder: Vor Weihnachten stapeln sich in den Geschäften die unterschiedlichsten Dekorationsartikel - auch für Autos. Doch in Fahrzeugen ist nicht jeder Schmuck erlaubt, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Grundsätzlich gilt: Weihnachtsschmuck im Wagen ist zulässig, solange er niemanden gefährdet. "Die Sicherheit ist der wichtigste Aspekt bei der Dekoration im Fahrzeug", sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. "Darauf sollten Deko-Fans unbedingt achten, wenn sie etwas aufstellen, aufhängen oder aufkleben." Grundsätzlich müssen Dekorationsartikel im Auto gut gesichert sein. "Für sie gelten die gleichen Regeln wie für klassische Ladung", sagt R+V-Experte Kretschmer. Bei einem Brems- oder Ausweichmanöver dürfen Plastiktannenbaum, Engel oder Christbaumkugeln nicht als Geschoss im Fahrzeug umherfliegen. Die Gefahr, dass Insassen verletzt werden, ist groß. Zudem droht ein Verwarngeld von 25 Euro. Das Sichtfeld muss frei bleiben Gute Sicht ist beim Autofahren unerlässlich. "Deshalb...

Leonberger Oberbürgermeister steht im Verdacht, sein eigenes Bußgeldverfahren unter den Tisch gekehrt zu haben – ein Fall von Doppelmoral?

Berlin (ots) - Auch ein Oberbürgermeister steht nicht über dem Gesetz. Doch Leonbergs OB Martin Georg Cohn von der SPD sieht das offenbar anders. Vieles deutet daraufhin, dass der Betroffene versucht hat, ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg auf ungewöhnliche Weise zu umgehen. Seine Stellvertreterin Josefa Schmid (FDP) hat ihn deshalb bereits angezeigt. 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg - die Vorgeschichte Am 14. Juli 2021 soll Martin Georg Cohn nach Informationen der "Bild"-Zeitung in der Stuttgarter Straße mit 78 km/h bei einem Tempolimit von 50 km/h geblitzt worden sein. Demnach müsste der Oberbürgermeister ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen sowie einen Punkt im Fahreignungsregister hinnehmen. Cohn aber soll versucht haben, das Bußgeldverfahren über den Leiter der Verkehrsabteilung auf dem kurzen Dienstweg einzustellen. Als Begründung habe der OB angegeben, dass der Blitzer vom Typ Leivtec XV3 ohnehin in anderen Bundesländern nicht mehr zulässig wäre. Gegenwind von der FDP In ihrer...

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