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Unfall mit geliehenem Auto – wer haftet? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung

Experten der ERGO Group informieren Stefan B. aus Freising: Mein Nachbar hat sich für einen Umzug mein Auto ausgeliehen und damit ein anderes Fahrzeug angefahren. Muss ich für den Schaden haften? Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO: Wer sein Fahrzeug für einen Kurztrip übers Wochenende, einen Umzug oder den Einkauf sperriger Möbel an einen Verwandten, Bekannten oder Nachbarn ausleiht, sollte vorher seinen Versicherungsschutz checken. Autobesitzer, die bei der Versicherung einen festgelegten Fahrerkreis angegeben haben, müssen ihrem Versicherer den zusätzlichen Fahrer vor dem Ausleihen melden. Denn sitzt ein nicht gemeldeter Fahrer am Steuer, droht Besitzern im Fall eines Unfalls eine Strafe. Für Schäden des Unfallgegners kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung trotzdem auf und es erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Klarheit bei Unfällen mit geliehenen Autos: Tipps zur Versicherung und Leihverträgen Für den Schaden am eigenen Fahrzeug kommt, falls vorhanden, die Vollkaskoversicherung auf. Autobesitzer müssen die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen und erhalten ebenfalls die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Dadurch erhöht sich der...

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