Der Verkauf eines Firmenwagens ist für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler weit mehr als eine rein organisatorische Entscheidung. Er berührt steuerliche Aspekte, buchhalterische Dokumentation und gegebenenfalls vertragliche Verpflichtungen gegenüber Leasing- oder Finanzierungsgesellschaften. Wer seinen Firmenwagen verkaufen möchte, muss daher die Regelungen zu Umsatzsteuer, Abschreibung (AfA) und Gewinnermittlung kennen. Der folgende Fachartikel zeigt praxisnah, wie sich steuerliche Stolperfallen vermeiden lassen und welche Strategien zu einer rechtssicheren Abwicklung führen.
Warum der Firmenwagenverkauf steuerlich komplex ist
Ein Firmenwagen zählt im steuerlichen Sinn zum Betriebsvermögen, sofern er zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Der Verkauf löst damit steuerliche Folgen aus, da der Erlös nicht nur als liquide Mittel zurück in das Unternehmen fließt, sondern auch den Buchwert mit der bereits vorgenommenen Abschreibung verknüpft ist. Das Finanzamt betrachtet den Verkauf als „Entnahme“ oder „Veräußerung“, die zu einem steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust führen kann.
Umsatzsteuer beim Firmenwagenverkauf
Ob und in welcher...
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