Der Verkauf eines Firmenwagens ist für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler weit mehr als eine rein organisatorische Entscheidung. Er berührt steuerliche Aspekte, buchhalterische Dokumentation und gegebenenfalls vertragliche Verpflichtungen gegenüber Leasing- oder Finanzierungsgesellschaften. Wer seinen Firmenwagen verkaufen möchte, muss daher die Regelungen zu Umsatzsteuer, Abschreibung (AfA) und Gewinnermittlung kennen. Der folgende Fachartikel zeigt praxisnah, wie sich steuerliche Stolperfallen vermeiden lassen und welche Strategien zu einer rechtssicheren Abwicklung führen.
Warum der Firmenwagenverkauf steuerlich komplex ist
Ein Firmenwagen zählt im steuerlichen Sinn zum Betriebsvermögen, sofern er zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Der Verkauf löst damit steuerliche Folgen aus, da der Erlös nicht nur als liquide Mittel zurück in das Unternehmen fließt, sondern auch den Buchwert mit der bereits vorgenommenen Abschreibung verknüpft ist. Das Finanzamt betrachtet den Verkauf als „Entnahme“ oder „Veräußerung“, die zu einem steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust führen kann.
Umsatzsteuer beim Firmenwagenverkauf
Ob und in welcher...
Firmenwagen verkaufen - wenn der Geldbringer weichen muss
Liegt die Nutzung eines Fahrzeuges über zehn Prozent für den Betrieb, handelt es sich um einen Firmenwagen, gehört also zum Betriebsvermögen und der Verkauf ist steuerpflichtig. Nicht nur aufgrund der Abschreibung sind Betriebswagen für viele Betriebe attraktiv. Der Nutzen ist für Unternehmer und Firmen unverzichtbar, Firmenwagen werden meist innerhalb kurzer Zeit hoch beansprucht und relativ früh aufgrund Neuanschaffung verkauft. Beim Verkauf eines Firmenwagens gibt es allerdings Regeln, die beachtet werden müssen sowie Wissenswertes, um Ärger zu meiden. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft und verkaufen Sie Ihre Fahrzeuge an Partner speziell für den Ankauf von Firmenwagen oder Geschäftswagen. Das ist wirtschaftlich und die effektivste Lösung für einen cleveren Unternehmer.
Quick Info für den Verkäufer eines Firmenwagens
kein Verkauf an Privatpersonen!
es muss eine Rechnung für den Firmenwagenverkauf ausgestellt werden
Verkaufen Sie immer Brutto, niemals Netto!
Gewerbliche Autohändler im selben Land sind die idealen...
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