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Kfz-Haftpflichtversicherung - Seite 3

E-Scooter: Das richtige Fahrzeug für die kurze Strecke

Coburg (ots) Tipps für den Alltag E-Scooter brauchen Kfz-Haftpflichtversicherung Bürgersteig oder Straße, wo darf man fahren? E-Scooter sind die perfekte Lösung für das Problem der letzten Meile, zum Beispiel um die Entfernung zwischen Bushaltestelle und Büro oder Schule zurückzulegen. Seit 2019 für den Straßenverkehr zugelassen, nutzen mittlerweile auch immer mehr Privatleute die kleinen Flitzer. Allein Deutschlands größter Kfz-Versicherer, die HUK-COBURG, versichert knapp 175.000 privat genutzte E-Scooter. Damit hat sich der Bestand seit dem Zulassungsjahr bald verzehnfacht. Die kleinen Roller sind flink und wendig. Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist, darf sie ohne Führerschein fahren. Um mit ihnen leise surrend durch die Straßen zu flitzen, braucht man eine Versicherungsplakette. Versicherbar sind aber nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis. Das sind in der Regel nur Modelle mit Bremsen, Steuer und einer Beleuchtungsanlage mit Reflektoren sowie einer Klingel. Sie fahren zwischen 6 und 20 Stundenkilometer und haben ein Typenschild mit Identifikationsnummer. Die Versicherungsplakette gibt es direkt beim...

Freie Fahrt: Moped, E-Scooter und S-Pedelecs brauchen neues Versicherungskennzeichen

Coburg (ots) Tipps für den Alltag Freie Fahrt: Moped, E-Scooter und S-Pedelecs brauchen neues Versicherungskennzeichen Versicherungsjahr für Kleinkrafträder, S-Pedelecs und E-Scooter beginnt am 1. März Versicherungsschutz nur mit gültigem grünen Kennzeichen   Grün ist die Farbe des Jahres 2022: Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören zum Beispiel Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig. Ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wer sein Kleinkraftrad erst aus der Garage holt, wenn es warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen später kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs. Kaufen lassen sich die...

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