Neuer Ford Kuga punktet mit fortschrittlichen Ford Co-Pilot360-Assistenztechnologien, die von der unabhängigen Euro NCAP-Organisation empfohlen werden - dazu zählt etwa der Stau-Assistent mit Stop & Go-Funktion
- Der neue Ford Kuga platzierte sich in der Gesamtwertung vor namhaften Modellen des Wettbewerbs
- Im vergangenen Jahr hatte der Ford Kuga bei der Euro NCAP-Sicherheitsbewertung bereits die maximale 5-Sterne-Bewertung erhalten
Der neue Ford Kuga bietet ein sicheres Fahrerlebnis, dafür sorgen unter anderem seine Ford Co-Pilot360-Assistenztechnologien. So etwa der Stau-Assistent mit Stop & Go-Funktion (in Verbindung mit 8-Gang-Automatikgetriebe und mit CVT-Getriebe): Reduziert das vorausfahrende Auto seine Geschwindigkeit bis zum Stillstand, bremst der Kuga mit bis zu 50 Prozent der maximalen Bremsleistung eigenständig ab und fährt bei einem kurzen Stopp von weniger als drei Sekunden automatisch wieder an, sobald sich der Vorausfahrende in Bewegung setzt. Bei einem Stillstand über drei Sekunden bestätigt der Fahrer das Wiederanfahren durch einen sanften Druck auf das Gaspedal oder durch das...
Einer der beiden Gründungspartner der Pionierkanzlei im Abgasskandal Rogert & Ulbrich hat bei der Staatsanwaltschaft Trier gegen den jetzigen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, gegen Rechtsvorständin Hiltrud Werner und gegen den ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn Strafanzeige wegen Prozessbetrugs gestellt.
Nach gut begründeter Ansicht unseres Partners hat Winterkorn wissentlich eine falsche Ad-hoc-Mitteilung herausgegeben und Diess und Werner haben diese benutzt, um den Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzverfahren getäuscht, um sich auf diese Weise der Ansprüche von Käufern manipulierter Fahrzeuge zu entledigen, die das Fahrzeug nach der Ad-hoc-Mitteilung kauften.
Winterkorn habe es bereits unterlassen, im Verfahren vor dem BGH die Ad-hoc-Mitteilung des Unternehmens an die Deutsche Börse vom 22. September 2015 zu korrigieren. Nach seinem Ausscheiden sei es Sache von Diess und Werner gewesen, dies in dem fraglichen Gerichtsverfahren nachzuholen.
Volkswagen räumte in der fraglichen Ad-hoc-Mitteilung vom 22.09.2015 lediglich "Unregelmäßigkeiten einer verwendeten Software bei Dieselmotoren" ein. Weiter hieß es darin, dass, "die Aufklärung...