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Köln - Seite 90

Neue Funktion „Ford Telematics Essentials“ erweitert vernetztes FORDLiive-Managementsystem für Flottenkunden

Köln (ots)   - Die neue Software ist Bestandteil des integrierten "FORDLiive"-Managementsystems für Flottenkunden, das schnellere Wartungs- und Reparaturdienste ermöglicht - "Ford Telematics Essentials"-System ist kostenlos, reduziert die Standzeiten von Ford-Fahrzeugen und steigert die Produktivität des Unternehmens-Fuhrparks - "Ford Telematics Essentials" steht Ford-Kunden in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich zur Verfügung Ford erweitert für europäische Gewerbekunden das "FORDLiive"-Produktivitäts-Tool um die neue Funktion "Ford Telematics Essentials". Die kostenlose "Ford Telematics Essentials"-Software liefert den Flottenbetreibern ab Anfang Juli "essentielle" Echtzeit-Informationen zum aktuellen Wartungsstatus ihrer Fahrzeuge der Marke Ford. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Ford-Nutzfahrzeugen. Einzige technische Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Fahrzeuge mit Ford vernetzt sind, das heißt: dass die Fahrzeuge das FordPass Connect-Modem, mit dem Ford mittlerweile fast alle Baureihen serienmäßig ausstattet, an Bord haben und dass das Modem aktiviert ist. Für die Fuhrparkbetreiber bedeutet diese smarte Diagnose-Funktion: weniger vermeidbare Pannen, weniger Werkstattbesuche und schnellere Reparaturen -...

Daimler zittert im Abgasskandal: Gerichte entscheiden jetzt reihenweise für Mercedes-Kunden Wichtiges OLG-Urteil aus Frankfurt hilft tausenden Klägern

Köln (ots) Im Dieselskandal gerät Daimler immer stärker unter Druck: Unzählige Kunden verlangen Schadensersatz wegen illegaler Abgas-Manipulationen und erzielen siegreiche Urteile vor Gericht. Rückenwind erhalten sie nun auch noch durch ein sensationelles Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts vom 20. Mai 2021 (Aktenzeichen 3 U 7/20). Der Kläger kaufte 2013 eine gebrauchte E-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 642 für 37.000 Euro. Später zeigte sich, dass in dem Auto diverse technische Einrichtungen enthalten sind, die für eine Abschaltung der Abgasreinigung sorgen. Das LG Frankfurt hatte sich mit dieser Frage aber gar nicht näher befasst und die Klage des Kunden abgewiesen. Das war vorschnell, wie das OLG entschied. Die Begründungen des Klägers waren so konkret und schlüssig, dass die Abweisung ein "wesentlicher Verfahrensfehler" war, so das OLG. Daher muss das LG Frankfurt neu verhandeln, nach der Rüge durch das OLG diesmal mit deutlich besseren Vorzeichen für den Kläger. OLG Frankfurt zeigt sich deutlich verbraucherfreundlicher "Sensationell daran...

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