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Mönchengladbach - Seite 35

Zweirad-Spezialist trifft Mobilitäts-Dienstleister: Santander und ZEG kooperieren

Zweirad-Spezialist trifft Mobilitäts-Dienstleister: Santander und ZEG kooperieren Mönchengladbach (ots) - Neue zukunftsweisende Kooperation mit Start zum 1. Juli 2020 - ZEG als Allrounder im Bereich der Zweirad-Mobilitätsdienstleistungen - Santander unterstützt als erfahrener Finanzierungspartner Von E-Bikes über hochwertige Fahrräder bis hin zu Sharing-Konzepten: Mit der Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft (ZEG) hat Santander einen weiteren innovativen Partner im Mobilitätsbereich gewonnen. Zum 1. Juli unterstützt die Bank den Zweirad-Spezialisten als zuverlässiger Finanzierungspartner. "Mit der ZEG haben wir einen echten Branchen-Primus an unserer Seite gewonnen. Wir freuen uns sehr, Kunden auch in der Zweirad-Sparte mit unseren innovativen Finanzierungslösungen und Mobilitätskonzepten zu unterstützen und haben gemeinsam noch viel vor", so Luca Vulmahn, Vertriebsleiter Digital Sales, Santander Deutschland. Die ZEG bietet als Verbund von über 950 unabhängigen Fahrrad-Fachhändlern günstige Umsatz- und Einkaufsmöglichkeiten. Zu den kooperierenden Fahrradherstellen zählen namhafte Marken wie etwa KTM, Kalkhoff, Scott, u.v.a. Gleichzeitig entwickelt und produziert die ZEG eigene Marken wie BULLS, Pegasus und ZEMO. In Tochtergesellschaften organisiert...

Diesel-Abgasskandal: Weiteres Urteil im Rahmen von Dieselgate 2.0

Mönchengladbach (ots) - Das Landgericht Offenburg hat im Diesel-Abgasskandal die Audi AG zum ersten Mal aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung beim von VW zugelieferten Dieselmotor des Typs EA288 verurteilt. Auch dieser Euro 6-Motor enthält nach den Feststellungen des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das Landgericht Offenburg hat damit Betrugshaftungsklagen auch im Hinblick auf die neue Motorengeneration des Typs EA 288 den Weg weiter geebnet. Das Gericht hat die VW-Tochter Audi AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB verurteilt (Urteil vom 23.06.2020, Az. 3 O 38/18). Im vorliegenden Fall sah das Landgericht Offenburg die Schädigung des Verbrauchers als erwiesen an. Der Geschädigte darf den streitgegenständlichen Audi A3 2.0 TDI Quattro Euro 6 zurückgeben und erhält im Gegenzug 40.259,22 Euro zuzüglich deliktischer Verzugszinsen. Ihm wird eine Nutzungsentschädigung von 12.229,78 Euro angerechnet, da durch die Benutzung des Fahrzeugs ein Vorteil entstanden ist. "Das ist ein ganz wesentlicher Entwicklungsschritt bei Dieselgate 2.0. Ein...

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