Ein Autounfall bringt neben dem Schockmoment auch organisatorische Herausforderungen mit sich. Besonders wichtig: Wie überbrückt man die Zeit, in der das eigene Fahrzeug repariert oder als Totalschaden ersetzt werden muss? Die Nutzung eines Ersatzwagens ist in vielen Fällen möglich – doch unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen? Dieser Fachbeitrag liefert Klarheit für Unfallgeschädigte und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema "Ersatzfahrzeug".
Anspruch auf Ersatzwagen nach Autounfall: Wer darf wann fahren?
Ein Geschädigter hat im Regelfall Anspruch auf einen Ersatzwagen, wenn er unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde. Die Kosten übernimmt in diesem Fall die gegnerische Haftpflichtversicherung – vorausgesetzt, es besteht ein nachvollziehbarer Mobilitätsbedarf. Wer z. B. täglich zur Arbeit pendeln muss oder auf das Fahrzeug für familiäre Verpflichtungen angewiesen ist, darf während der Reparaturdauer ein vergleichbares Fahrzeug nutzen.
Voraussetzungen für den Anspruch:
Unfall ohne Eigenverschulden
Fahrzeug unbrauchbar oder in Reparatur
Tatsächlicher Mobilitätsbedarf vorhanden
Nutzung des Fahrzeugs ist wirtschaftlich angemessen
Privatpersonen...
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