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Typ Mercedes-Benz C 220 CDI

Daimler-Dieselskandal vor dem Bundesgerichtshof: Weiter gestiegene Erfolgsaussichten für geschädigte Verbraucher

Mönchengladbach (ots) Die erstmalige Auseinandersetzung des Bundesgerichtshofs mit dem Daimler-Thermofenster ist ein Paukenschlag im Verbraucherrecht: Die Instanzgerichte müssen nach dem Beschluss zwingend die Argumente der Verbraucher anerkennen und nachprüfen. Alles andere sei eine Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör. Der Bundesgerichtshof hat einmal mehr im Dieselskandal im Sinne eines geschädigten Verbrauchers gegen die Daimler AG entschieden (Beschluss vom 19.01.2021, Az.:VI ZR 433/19). Der Kläger hatte am 19. Januar 2012 von der Daimler AG ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI zu einem Kaufpreis von 32.106,20 Euro erworben. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe OM651 der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet und unterliegt keinem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Der Darstellung des geschädigten Verbrauchers zufolge werde die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen durch das sogenannte Thermofenster reduziert beziehungsweise bei bestimmten Temperaturen völlig abgeschaltet. Dies führe zu einem erheblichen Anstieg der Stickoxidemissionen. Daher sieht der Käufer in der Steuerung...

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