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Versicherungswechsel

Kfz-Versicherung: Jeder Dritte denkt in diesem Jahr über einen Wechsel nach Umfrage der ADAC Autoversicherung: Unkomplizierte Schadenabwicklung am wichtigsten

(ADAC Autoversicherung AG) Zum Jahresende können die meisten Autofahrer ihre Kfz-Versicherung kündigen. Jeder Dritte denkt in diesem Jahr über einen Versicherungswechsel nach. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage der ADAC Autoversicherung unter Autofahrern hervor. Am wichtigsten ist den Befragten eine unkomplizierte Schadenabwicklung, der Leistungsumfang und der Preis der Versicherung. Kündigung der Kfz-Versicherung Eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist grundsätzlich zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit einmonatiger Frist möglich. Meistens endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember. Die Kündigung muss dann bis zum Stichtag 30. November erfolgt sein. In der Umfrage der ADAC Autoversicherung geben 36 Prozent der Autofahrer an, dass sie über einen Wechsel der Kfz-Versicherung in diesem Jahr nachdenken wollen. Weitere sechs Prozent haben sich schon für einen Wechsel entschieden, drei Prozent haben bereits eine neue Versicherung abgeschlossen. Gut die Hälfte (55 Prozent) will in diesem Jahr nicht wechseln. Etwa die Hälfte der Autofahrer ist bei der Kfz-Versicherung also grundsätzlich wechselbereit. Das bestätigen auch die...

Kfz-Wechselsaison 2021- Darauf kommt es beim Versicherungswechsel wirklich an

Frankfurt am Main (ots) Letzte Chance für Wechsler:innen: Nur noch bis zum 30. November können die meisten Kfz-Versicherten ihre bereits bestehenden Verträge kündigen, um im neuen Jahr in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Anlässlich der Kfz-Wechselsaison informiert der digitale Versicherungsmanager CLARK darüber, was es bei der Kündigungsfrist der Versicherungsverträge zu beachten gilt und wann genau ein Wechsel sinnvoll ist. Kündigungsfrist einhalten Ist man im Normalfall an die Kündigungsfrist gebunden, sollte bis zum 30. November der Schein auf dem Tisch liegen. In manchen Fällen kann allerdings auch vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. "Das Sonderkündigungsrecht greift nicht nur, wenn die Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel geändert wird, sondern beispielsweise auch, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne dass sich das Leistungsangebot verbessert", so Co-Gründer und COO von CLARK, Dr. Marco Adelt. Eine unabhängige Beratung kann dabei helfen, die individuelle Versicherungssituation zu prüfen. Sparen beim Versicherungswechsel - Was es zu beachten gilt Sparen durch einen Versicherungswechsel klingt...

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