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Dieselabgasskandal

Dieselskandal der Daimler AG: Bundesgerichtshof stellt sich auf die Seite der Verbraucher!

Mönchengladbach (ots) Der Bundesgerichtshof hat ein Dieselurteil des Oberlandesgerichts Hamm aufgehoben und ein Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das angefochtene Urteil beruht auf einer Verletzung des Anspruchs des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs. Im Dieselabgasskandal der Daimler AG kann es zu einer weiteren verbraucherfreundlichen Entwicklung kommen. Der Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 733/21) hat der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision stattgegeben und damit ein Dieselurteil des Oberlandesgerichts Hamm aufgehoben. Damit muss das Berufungsgericht sich neu mit dem Fall befassen. Streitgegenständlich ist ein im Januar 2016 gekauftes und von der Beklagten hergestelltes Fahrzeug des Typs Mercedes-Benz GLK 220 GDI 4MAT1C als Gebrauchtwagen. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM651 mit der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet. Ob das Fahrzeug von einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffen ist, ist streitig. Ein von der Beklagten entwickeltes Software-Update ist auf das Fahrzeug des Klägers aufgespielt...

Rechtsschutz im Abgasskandal bestätigt – damit dem leistungsverweigernden Verhalten der ARAG eine deutliche Abfuhr erteilt!

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Düsseldorf hat einem Dieselkläger bestätigt, dass seine Rechtschutzversicherung für ein Dieselverfahren vor dem Oberlandesgericht Deckung erteilen muss. Der Dieselabgasskandal zieht vor Gericht immer größere Kreise. Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 02.02.2022, Az.: 9 O 257/21) die Versicherungsgesellschaft ARAG dazu verurteilt, einem geschädigten Verbraucher Deckung im Rahmen der Rechtschutzversicherung zu gewähren. Der Versicherungsnehmer macht derzeit im Dieselabgasskandal Schadenersatz gegen die Daimler AG geltend und befindet sich in einem Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Streitgegenständlich ist ein Mercedes-Benz ML 350 4Matic mit dem Dieselmotor OM642. Der Kläger hatte das Fahrzeug mit einer Laufleistung von 31.100 Kilometern für 53.100 Euro erworben und für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart eine Deckungszusage der ARAG SE erhalten. "Das Landgericht Stuttgart wies die Klage ab und der Versicherungsnehmer wollte in Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart gehen. Dafür wiederum wollte die Versicherungsgesellschaft keine Deckungszusage erteilen und bezog sich auf fehlende Erfolgsaussichten. Das...

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