Köln (ots)/ Ford beschleunigt seine Transformation in Deutschland und Europa und etabliert neue, hochrangige Führungsposition
Martin Sander verantwortet ab dem 1. Juni 2022 als General Manager Passenger Vehicles Ford Europa das Pkw-Geschäft von Ford in Europa
Gleichzeitig wird Sander zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der Ford-Werke GmbH bestellt
Ford unternimmt einen weiteren bedeutenden Schritt, um seinen Weg zur Elektrifizierung der gesamten Produktpalette zu beschleunigen und eine völlig neue Generation von Elektrofahrzeugen und Mobilitätsdiensten zu etablieren.
Mit Wirkung zum 1. Juni 2022 wird Martin Sander zum General Manager, Passenger Vehicles Ford Europa sowie zum Vorsitzenden der Geschäftsführung der deutschen Ford-Werke GmbH berufen.
In Sanders Aufgabenbereich werden zwei bisherige Führungspositionen kombiniert. Dies unterstreicht Fords Engagement, die Elektrifizierung seiner europäischen Produktpalette noch schneller voranzutreiben.
Sander blickt auf eine 25-jährige Karriere im Volkswagen Konzern zurück, wo er eine Reihe verschiedener Führungspositionen in Nordamerika und Europa innehatte. Zuletzt war er als Senior Vice President of Sales für Europa bei der Audi...
Hamburg (ots) In seinem Urteil vom 23. Dezember 2021 - 1 O 175/21 - hat das Landgericht Aachen entschieden, dass ein von HAHN Rechtsanwälte vertretener Kläger aus Eschweiler sein Fahrzeug über den sogenannten Widerrufsjoker an die finanzierende Bank zurückgeben kann, ohne dass die Bank Gegenansprüche auf Ersatz des Fahrzeugwertverlusts zwischen Finanzierungsbeginn und Rückgabe hat.
Den Fahrzeugkaufpreis in Höhe von 50.900,00 EUR finanzierte der Kläger im Juni 2017 über die Commerz Finanz. Bei Abschluss einer Fahrzeugfinanzierung steht Verbrauchern seit dem Jahr 2002 ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Anfang des Jahres 2020 erlangte der Kläger Kenntnis von der Widerrufsmöglichkeit unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen und übte sein Widerrufsrecht aus. Da die BNP Paribas S.A. als Rechtsnachfolgerin der Commerz Finanz den Widerruf als unwirksam zurückwies, kam es zum Rechtsstreit vor dem Landgericht Aachen.
Es fehlte an dem insoweit erforderlichen Hinweis auf die Wertersatzpflicht in der Widerrufsinformation ebenso wie in...